Die Verweildauer der Arbeitnehmervertreter in den neuen Kurzarbeitsregelungen
Das Arbeitnehmerstatut räumt den Arbeitnehmervertretern Vorrang vor anderen Arbeitnehmern ein, was die Verweildauer im Unternehmen oder am Arbeitsplatz betrifft. Jüngste Urteile schränken dieses Vorrecht in den neuen COVID-19 Kurzarbeitsregelungen ein.