Kantinenvorschriften in spanischen Unternehmen
Die jüngste Rechtssprechung über Kantinen in Unternehmen ermahnt die Unternehmen zur Verhandlung mit der Belegschaft über Sozialleistungen.
Die jüngste Rechtssprechung über Kantinen in Unternehmen ermahnt die Unternehmen zur Verhandlung mit der Belegschaft über Sozialleistungen.
In Spanien gibt es konkrete Voraussetzungen die Mitteilung einer Kündigung betreffend. Wenn Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen wollen die genannten Voraussetzungen nicht einhalten kann die Maßnahme als unwirksam angesehen werden.
Eine der Besonderheiten des spanischen Arbeitsrechts sind die Ausbildungsverträge. Allein schon deshalb, da verschiedene Arten von Verträgen mit eigenen Regelungen und Anwendungsbereichen exisitieren. Es gibt einen Praktikumsvertrag, sowie den Ausbildungs- bzw. Lernvertrag.
Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses beruht auf der Grundlage eines Vertrages. Bestandteile und Paragraphen eines solchen Vertrages müssen klar und unmissverständlich die Konditionen einer Arbeit in jeglicher Hinsicht definieren.
Die Berücksichtigung und Prüfung des spanischen Arbeitsrechts ermöglicht den Abschluss wirksamer Verträge und die Nutzung bestehender Vergünstigungen sowie Ermäßigungen in Arbeitsverhältnissen. Unternehmen mit Einstellungsvorhaben sollten überprüfen welche Beschäftigungsart ihren spezifischen Anforderungen entspricht und dabei die verfügbaren Anreize bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigen.
Einige der Gründe, die zur disziplinären Kündigung führen, sind: die fehlende Disziplin oder Ungehorsam in der Arbeit, verbale oder physische Beleidigung, der vertragliche Verstoß in gutem Glauben sowie der Vertrauensmissbrauch bei der Ausführung der Arbeit oder sich wiederholende (ständige) und ungerechtfertigte Abwesenheit bezüglich der Anwesenheit oder Pünktlichkeit in der Arbeit.
Das Arbeitnehmerstatut ermächtigt den Unternehmer diejenigen Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen, die er als geeignet erachtet, um die Erfüllung der Pflichten der Arbeitnehmer/innen zu überprüfen. Gemäss den Spanischen Gerichten gilt diese Befugnis aber nicht abolut.
Unternehmen in Spanien, die Arbeitnehmer unter 30 Jahren beschäftigen, haben als Arbeitgeber die Möglichkeit, niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese Beitragsrückgewähr kann sich je nach Anzahl an schulischen Fachkräften auf 75% oder auf 100% belaufen und innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis auf ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die letzten Urteile des Obersten Gerichtshofs sehen den über Überwachungsvideos erlangten Beweis unter bestimmten Umständen für rechtsgültig an und damit als Grund für eine disziplinarische Kündigung. Es müssen dabei bestimmte formelle Voraussetzungen sowie die Verhältnismäßigkeit und das Unterrichten des Arbeitnehmers beachtet werden.
Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot wird in Artikel 21.2 des Arbeitenehmerstatuts behandelt und erweist sich als unentbehrlich, um unter anderem die Erfahrung, die Ausbildung, das Netzwerk usw. zu schützen, die der Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen erlangt hat.