Vorschriften über zusätzliche Arbeitsstunden in Spanien
Artikel 12 des Arbeitnehmergesetzes regelt die Ausführung von zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden in Spanien. Zusätzliche Arbeitsstunden sind die Stunden, die die ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Sie werden schriftlich, entweder bei der Unterzeichnung des Teilzeitvertrages oder im Nachhinein, zwischen der Firma und dem Angestellten, vereinbart.