Arbeitsrecht

Vorschriften über zusätzliche Arbeitsstunden in Spanien

Artikel 12 des Arbeitnehmergesetzes regelt die Ausführung von zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden in Spanien. Zusätzliche Arbeitsstunden sind die Stunden, die die ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Sie werden schriftlich, entweder bei der Unterzeichnung des Teilzeitvertrages oder im Nachhinein, zwischen der Firma und dem Angestellten, vereinbart.

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Arbeitsrechtliche Folgen bei einer Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge zielt auf die Stärkung der Garantien der Arbeitnehmer angesichts der unternehmerischen Veränderungen, indem es die Informations- und Konsultationsinstrumente durch die Erhöhung der Beteililgungsrechte verbessert. Der Unternehmer sollte sich vorschriftsmäßig beraten lassen, da er die Pensionszulagen, über die die Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit den spezifischen Rechtsvorschriften verfügen sowie die verschiedenen Arten von ergänzendem, ihnen zugestandenem sozialem Schutz (Haftpflicht-, Lebens-, Arbeitsunfall-, kurzzeitige Arbeitsunfähigkeitspolicen, Hilfen, etc.) übernehmen muss.

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Rechtliche Regelungen über den Urlaub in Spanien

Das Recht auf Urlaub entsteht durch eine Arbeitsbeziehung und bleibt auch während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Streik bestehen. Jedoch verfällt der Anspruch auf Urlaub an einem bestimmten Datum, ab welchem der Arbeitgeber den nicht genommenen Jahresurlaub nicht finanziell ausgleichen muss.

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Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung in Spanien

Einer der Faktoren, die bei der Berechnung der Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung in Spanien beachtet werden müssen, ist die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers in dem Unternehmen. Für nach dem 12. Februar 2012 abgeschlossene Arbeitsverträge beträgt die Entschädigung 33 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr. Für vor diesem Datum abgeschlossene Arbeitsverträge berechnet sich die Entschädigung in zwei Abschnitten.

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Die Kündigung aus disziplinarischen Gründen in Spanien

Die Kündigung ist die Beendigung des Vertrags aufgrund einseitiger Willenserklärung durch den Unternehmer. Die Kündigung aus disziplinarischen Gründen kommt in Betracht, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass der betreffende Arbeitnehmer seine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat. In diesen Fällen erlischt das Arbeitsverhältnis, ohne dass der Arbeitnehmer irgendeine Form der Entschädigung beanspruchen kann.

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