Arbeitsrechtliche Folgen bei einer Unternehmensnachfolge

Der Prozess der unternehmerischen Substitution oder des Inhaberwechsels eines Unternehmens, eines Arbeitszentrums oder einer Produktionseinheit, ist als Unternehmensnachfolge bekannt  und besteht in der Verhandlung zwischen zwei Einheiten oder Personen, um die von dem einen entwickelte Aktivität an den anderen abzutreten.

Dabei muss beachtet werden, dass die Unternehmensnachfolge in der Regel darin besteht, dass der erwerbende Unternehmer, der das Unternehmen bekommt, den ehemaligen, abtretenden Arbeitgeber in seiner Position ersetzt und die Arbeitnehmer auf diese Art und Weise in seine Abhängigkeit übergehen, während ihre Verträge bestehen bleiben. Sollte der Arbeitnehmer nicht unter dem neuen Unternehmer weiterarbeiten wollen, so erlegt ihm das Gesetz nicht die Pflicht auf, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.

In einigen Fällen können Veränderungen im Arbeitsverhältnis hervortreten, bei denen sich eine professionelle Beratung als ratsam erweist:

Inhaberwechsel

Wechselt der Inhaber eines Unternehmens, eines Arbeitszentrums oder einer autonomen Produktionseinheit, erlöschen die Arbeitsverträge nicht, indem der neue Unternehmer die Rechte und arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen von seinem Vorgänger, die Pensionszuagen mit eingeschlossen, übernimmt.

Gesamtschuldnerische Haftung beider Unternehmer

In diesem Fall erfüllen der Abtretende und der Erwerber gemeinsam drei Jahre lang die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Zeitpunkts vor der Übereignung (zum Beispiel die Schulden durch Nichtzahlung der Löhne oder die Schulden hinsichtlich der Sozialversicherung).

Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch die Absicht verstärkt, die Verletzung der Arbeitnehmerrechte bei der Übergabe des Besitzes an einen dritten, insolventen Unternehmer zu verhindern. Im Falle, dass der alte Unternehmer nicht für die Schulden aufkommt, kann der neue Unternehmer rechtliche Schritte auf zivilrechtlichem Wege gegen ihn einleiten.

Anwendbarer Tarifvertrag

Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, wird das Arbeitsverhältnis der von der Unternehmensnachfolge betroffenen Arbeitnehmer weiterhin durch den Tarifvertrag geregelt, der zum Zeitpunkt der Übereignung im Unternehmen, im Arbeitszentrum oder der übertragenen autonomen Produktionseinheit Anwendung fand.

Arbeitnehmervertreter

Wenn das Unternehmen, das Arbeitszentrum oder die Produktionseinheit seine Autonomie erhält, müssen die gesetzlichen Arbeitnehmervertreter nach dem Inhaberwechsel auf derselben Basis und unter denselben Bedingungen beibehalten werden.

Die professionelle Beratung im Arbeits- und Handelsrecht im Fall der Unternehmensnachfolge kann die Entstehung von grundlegenden Änderungen in den Arbeitsverträgen und sogar einen wichtigen Verlust von Rechten für den Fall, dass Entlassungen durchgeführt werden sollen, verhindern.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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