Maßnahmen zur Unternehmensförderung in Spanien: die Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten
Zur Unternehmensförderung in Spanien wurden zahlreiche Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten eingeführt. Dazu gehört beispielsweise die Beglaubigung der Bücher oder die Erteilung von Vollmachten auf elektronischem Wege. Auch die kaufmännisch-finanziellen Informationspflichten wurden vereinfacht.