Insolvenzrecht

Die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung in Spanien

Die außergerichtliche Verhandlung eines Zahlungsplans als Alternative zur Insolvenz ist eine der bedeutendsten Neuerungen in der Reform des spanischen Insolvenzgesetzes. Eine wichtige Massnahme ist die Restschuldbefreiung bei Abwicklung im unvorhergesehenen Anschlusskonkurs des Unternehmers als natürliche Person, wenn ein Mindestanteil der Verbindlichkeiten getilgt wurde.

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Insolvenz Konkurs

Verfahren und Voraussetzungen für Insolvenzmediatoren in Spanien

Bisher schrieb das spanische Unternehmergesetz als Voraussetzung für die Tätigkeit des Insolvenzmediator zwei Eigenschaften vor: die des Insolvenzverwalters (im Sinne von Artikel 27 des spanischen Insolvenzgesetzes) und die des Mediators. In Spanien gibt es eine neue Verordnung für die Durchführung des spanischen Mediationsgesetze. Beim Antrag auf außergerichtliche Einigung zu Zahlungen muss der Schuldner, der eine Einigung mit seinen Gläubigern anstrebt, die Bestellung eines Insolvenzmediators beantragen.

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Insolvenz Konkurs

Einrichtung eines öffentlichen Insolvenzregisters in Spanien durch neues Insolvenzgesetz

Mit dem neuen spanischen Insolvenzgesetz wird eine öffentliches Insolvenzregister in Spanien eingerichtet. Es dient dazu, die Bearbeitung der Gläubigerversammlungen und deren Ergebnis zu publizieren. Das neue öffentliche Insolvenzregister dient der Information über Insolvenzbeschlüsse, über die Eröffnung von Verhandlungen im Hinblick auf außergerichtliche Einigungen und deren Abschluss sowie zu den sich daraus ergebenden Registereintragungen.

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Zunehmende Insolvenzfälle in Spanien

2012 war in Spanien die höchste Insolvenzrate erreicht. Faktoren für die hohe Insolvenzrate in Spanien waren besonders die Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich insbesondere auf die Unternehmensfinanzierung durch Banken ausgewirkt hatte.

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Die Vorinsolvenz der Schuldner in Spanien

Durch die Möglichkeit der Vorinsolvenz in Spanien gewinnen Schuldner Zeit zur Rettung des Unternehmens. Dieses Rechtsinstitut stellt eine Schutzbarriere vor den Gläubigern dar, denn diese sind während der Dauer des Vorinsolvenzverfahrens nicht dazu berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Schuldner zu beantragen.

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Reform des Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien

Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien gilt als abgeschwächte Alternativen zur Vermeidung oder Abschwächung der Unannehmlichkeiten des ordentlichen Rechtswegs. Die Internationalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen macht diese Option zunehmens attraktiv, da sie schneller, kostengünstiger und diskreter ist.

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