Die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung in Spanien
Die außergerichtliche Verhandlung eines Zahlungsplans als Alternative zur Insolvenz ist eine der bedeutendsten Neuerungen in der Reform des spanischen Insolvenzgesetzes. Eine wichtige Massnahme ist die Restschuldbefreiung bei Abwicklung im unvorhergesehenen Anschlusskonkurs des Unternehmers als natürliche Person, wenn ein Mindestanteil der Verbindlichkeiten getilgt wurde.