Steuerrecht

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Wer ist dazu verpflichtet eine Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen?

In Spanien sind die Rechnungsempfänger dazu verpflichtet, einen Steuerabzug einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Rechnungssteller ist nicht dazu verpflichtet in der Rechnung zu erklären, ob er der Lohnsteuereinbehaltung unterliegt oder nicht, noch ist er verpflichtet, über den einzubehaltenden Prozentsatz Auskunft zu geben. Der Veranwortliche gegenüber dem Finanzamt ist derjenige, der die Rechnung erhält und nicht derjenige, der sie gestellt hat.

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Neues elektronisches Buchführungssystem der Mehrwertsteuer in Spanien

Ab dem 01. Januar 2017 sind Grossunternehmen und Steuerpflichtige, die auf der Basis des Kalendermonats die Mehrwertsteuer erstatten, dazu verpflichtet, das neue elektronische Buchführungssystem des spanischen Mehrwertsteuerregisters zu verwenden. Das neue System zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung findet sich auf der Internetvertretung der spanischen staatlichen Steuerbehörde (AEAT).

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Steuerrecht

Vergünstigungen der Einkommenssteuer durch die neue Steuerreform in Spanien

Die neue Steuerreform in Spanien reduziert die Einkommenssteuer um durchschnittlich 12,5% und sieht eine Vergünstigung für Steuerzahler aus Großfamilien oder Steuerzahler mit von ihnen abhängigen Verwandten oder Behinderten vor, welche zukünftig 1.200 € jährlich beziehen können. Dieser Betrag kann sich je nach Situation gegebenenfalls noch weiter erhöhen.

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Neuigkeiten der Steuerreform in Spanien 2015

Mit der neuen Steuerreform in Spanien, welche 2015 und 2016 allmählich eingeführt wird, werden die unter 50.000 € liegenden Einkommen von Personen mit höheren familiären Belastungen profitieren. Hingegen vermindern sich die Entschädigungen für Entlassungen, die Freistellung der Dividende wird abgeschafft und der absetzbare Betrag der Altersvorsorge wird reduziert.

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