Haftung des Immobilienverkäufers in Spanien
Der Immobilienverkäufer muss die Risiken in Bezug auf das an den Käufer verkaufte Gebäude übernehmen, das heißt, dass er für mögliche Fehler und Mängel der Immobilie, die nach ihrem Verkauf auftreten können, haftet. Das spanische Zivilgesetzbuch und das Gesetz zur Regelung des Baus von Gebäuden « Baugesetz (LOE) 38/1999 vom 5. November » (LOE) legen die unterschiedlichen Haftungsarten sowie die Verjährungsfristen von Schadensersatzansprüchen fest.