Arbeitsrecht

Der spanische unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer

Eine der wichtigsten Neuerungen der spanischen Arbeitsrechtsreform ist der sog. spanische unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer. Diese Vertragsform wurde für kleine Unternehmen geschaffen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger als 50 Angestellte beschäftigen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre, es kann dabei eine Probezeit von einem Jahr vereinbart werden. Ausserdem gibt es Begünstigungen im Rahmen des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung auf drei Jahre, falls der einzustellende Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet war.

Weiterlesen

Die Arbeitnehmerrechte bei Betriebsübergängen in Spanien

Das spanische Arbeitnehmerstatut regelt die Arbeitnehmerrechte im Fall von Betriebsübergängen in Spanien. Der neue Inhaber tritt in die im Moment des Inhaberwechsels tatsächlich existierenden Rechte und Pflichten ein. Neuer und alter Inhaber sollen die gesetzlichen Vertreter der betroffenen Arbeitnehmer über den Wechsel der Inhaberschaft mit ausreichender Vorlaufzeit aufklären.

Weiterlesen

Die Reform des spanischen Arbeitsrechts im Überblick

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise in Spanien wurden dringende Sofortmaßnahmen zur Reform des spanischen Arbeitsrechts (Real Decreto-Ley 3/2012) unternommen. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Zeitarbeitsfirmen eine große Rolle in der Belebung des Arbeitsmarktes spielen. Unbefristete Arbeitsverträge und anderer Arbeitsformen mit besonderem Blickpunkt auf Jugendliche und KMU sollen vermehrt gefördert werden.

Weiterlesen

Abogados madrid españa

Ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist in Spanien erforderlich?

Auf dem spanischen Arbeitsmarkt herrscht weiterhin eine hohe Mobilität. Für Unternehmen und Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob bei der Beendigung von Arbeitsverträgen in Spanien bestimmte Fristen einzuhalten sind. Die gewöhnliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 15 Tage.

Weiterlesen

Rechtsartikel | Mariscal & Abogados

Die Reform des Arbeitsrechts zur Förderung von Beschäftigung in Spanien

Erweiterung der Personengruppen für den Vertrag zur Förderung der Beschäftigung in Spanien im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform, die am 17. September 2010 durch das spanische Parlament verabschiedet wurde. Es wurde ein neuer Rahmen für die Kündigung aus objektiven Gründen geschaffen. Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen wurden bisher selten durchgeführt.

Weiterlesen

Kündigungen in Spanien in Zeiten der Wirtschaftskrise

In der spanischen Arbeitnehmerverordnung gibt es den Kündigungsgrund aus ojektiven Gründen, der in wirtschaftlich schlechten Zeiten von Bedeutung ist. Es gibt zwei Arten von objektiven Kündigungsgründen: aufgrund der produktionsbedingten oder ökonomischen Lage. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Entschädigung.

Weiterlesen