Arbeitsrecht

Die Kündigung als Arbeitgeber in Spanien

In Spanien gibt es konkrete Voraussetzungen die Mitteilung einer Kündigung betreffend. Wenn Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen wollen die genannten Voraussetzungen nicht einhalten kann die Maßnahme als unwirksam angesehen werden.

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Die Ausbildungsverträge in Spanien

Eine der Besonderheiten des spanischen Arbeitsrechts sind die Ausbildungsverträge. Allein schon deshalb, da verschiedene Arten von Verträgen mit eigenen Regelungen und Anwendungsbereichen exisitieren. Es gibt einen Praktikumsvertrag, sowie den Ausbildungs- bzw. Lernvertrag.

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Bestandteile des Arbeitsvertrages in Spanien

Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses beruht auf der Grundlage eines Vertrages. Bestandteile und Paragraphen eines solchen Vertrages müssen klar und unmissverständlich die Konditionen einer Arbeit in jeglicher Hinsicht definieren.

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Arbeitsverträge in Spanien: Wahl des geeignetsten Vertrags

Die Berücksichtigung und Prüfung des spanischen Arbeitsrechts ermöglicht den Abschluss wirksamer Verträge und die Nutzung bestehender Vergünstigungen sowie Ermäßigungen in Arbeitsverhältnissen. Unternehmen mit Einstellungsvorhaben sollten überprüfen welche Beschäftigungsart ihren spezifischen Anforderungen entspricht und dabei die verfügbaren Anreize bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigen.

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Die Kosten der Entlassung für das Unternehmen in Spanien

Einige der Gründe, die zur disziplinären Kündigung führen, sind: die fehlende Disziplin oder Ungehorsam in der Arbeit, verbale oder physische Beleidigung, der vertragliche Verstoß in gutem Glauben sowie der Vertrauensmissbrauch bei der Ausführung der Arbeit oder sich wiederholende (ständige) und ungerechtfertigte Abwesenheit bezüglich der Anwesenheit oder Pünktlichkeit in der Arbeit.

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