Überwachung der Arbeitnehmenden: Voraussetzungen und Grenzen in Spanien
Das Arbeitnehmerstatut ermächtigt den Unternehmer diejenigen Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen, die er als geeignet erachtet, um die Erfüllung der Pflichten der Arbeitnehmer/innen zu überprüfen. Gemäss den Spanischen Gerichten gilt diese Befugnis aber nicht abolut.