Die Vereinbarung eines nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien
Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbot wird in Artikel 21.2 des Arbeitenehmerstatuts behandelt und erweist sich als unentbehrlich, um unter anderem die Erfahrung, die Ausbildung, das Netzwerk usw. zu schützen, die der Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen erlangt hat.