Arbeitnehmerentsendung und Sozialversicherung in Spanien
Auch wenn im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung grundsätzlich immer das Sozialversicherungsrecht desjenigen Landes Anwendung findet, in welchem der Arbeitnehmer seine Beschäftigung auch tatsächlich ausübt, gibt es je nach Entsendezeit sowie Zielland Ausnahmen.