Gesellschaftsrecht

Für juristische Personen geltende Gerichtsgebühren in Spanien

Das Plenum des Verfassungsgerichts beschließt mit seinem Urteil 140/2016 vom 21.07.16 das Verfahren, das durch die sozialdemokratische Fraktion des Abgeordnetenhauses gegen das Gesetz 10/2012 vom 20. November über die Regelung bestimmter Gebühren im Bereich der Justizverwaltung und des Nationalen Instituts für Toxikologie und Forensische Wissenschaft eingeleitet wurde.

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Erhöhung des Gesellschaftskapitals aus Reserven des Unternehmens

Um eine Steigerung des Gesellschaftskapitals aus Reserven oder Gewinnen durchzuführen, muss auf die gesetzlichen Grenzen bezüglich der freien Disposition der Reserven geachtet werden. Eine Kapitalerhöhung ist eine Form der Unternehmensfinanzierung, welche in der Steigerung der Eigenmittel des Unternehmens durch Erhöhung des Gesellschaftskapitals besteht.

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Das Auskunftsrecht der Gesellschafter in Spanien

Das Auskunftsrecht der Gesellschafter ist allgemein im Artikel 93 des Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC) anerkannt und wird separat für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Artikel 196) und die Aktiengesellschaft (Artikel 197) geregelt.

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Die Funktionsweise der Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien

Die Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften, in Spanien reguliert durch das Gesetz 44/2015, können Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Es wird zwischen zwei Arten der Gesellschafter unterschieden: den Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die Aktien für Angestellte innehaben und anderen, die allgemeine Aktien besitzen.

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Die Elemente des Franchisevertrags in Spanien

Der Franchisevertrag ist das zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchisenehmer und Franchisegeber; in der spanischen Gesetzgebung ist die Franchisebeziehung nicht konkret geregelt. Das Franchisesystem wurde rechtlich anerkannt, und es wurden gewisse Schutzrechte für den Franchisenehmer sowie ein Register aller Franchisegeber geschaffen. Alle weiteren Vertragsaspekte basieren auf der Vertragsfreiheit laut Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).

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Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in Spanien

Die gesetzliche Regelung 10/2010 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien bestimmt die Personengruppen, die bestimmten Verpflichtungen unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise Kreditinstitute, Beteiligungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Immobilienhändler. Ausgeschlossen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro.

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