Gesellschaftsrecht

Die Vereinbarung einer Mindestverweildauer in spanischen Unternehmen

Die Vereinbarung einer Mindestverweildauer ist eine schriftlich vereinbarte Übereinkunft, durch die sich der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitskraft an das Unternehmen während eines Zeitraumes von nicht mehr als zwei Jahren zu verleihen. Die Nichteinhaltung dieses Vertrages gibt dem Arbeitgeber das Recht, Schadensersatz zu verlangen.

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Warum investieren in Spanien so interessant ist

Spanien ist im Anschluss an die Wirtschaftskrise eines der Länder mit den besten Vorhersagen für kurzfristiges Wirtschaftswachstum. Seine starken Sektoren und die zunehmende internationale Orientierung der spanischen Wirtschaft machen das Land zu einem wichtigen Vertreter für Investitionsprojekte und die Internationalisierung von Firmen.

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Neue Regelung für Stiftungen in Spanien

Der Vorentwurf des Gesetzes über Stiftungen in Spanien beabsichtigt, eine bessere Ausübung des Rechts der Stiftung und eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten. Ebenfalls soll sowohl auf Seiten der Gesellschaft, deren Existenzberechtigung sich aus ihren Zielen ableitet, als auch auf Seiten der öffentlichen Verwaltung, gewährleistet werden, dass die Aktivitäten der Stiftung überwacht und öffentliche Steuervorteile gewährt werden, wenn die Stiftung Anspruch auf solche hat.

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Die Vertretung von Partnern in der Gesellschaftsversammlung von Aktiengesellschaften in Spanien

Das Vertretungsrecht in Aktiengesellschaften weicht von dem der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab. Grundsätzlich ist es bei Aktiengesellschaften viel offener in Bezug auf die Personen, die den Partner vertreten können, denn bei Aktiensgesellschaften kann der Aktionär von jeder Person vertreten werden. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Vertretungsmacht durch die Festsetzung von Einschränkungen allerdings begrenzen.

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