Die bedingte Vergütung des Verwalters in Spanien
Eine Entscheidung der Ministerialabteilung für Register und Notariatswesen stellte fest, dass die Vergütung des Verwalters einer Kapitalgesellschaft nicht durch eine bestimmte Tätigkeit des Verwalters selbst bedingt sein darf. Die DGRN sieht weiterhin kein Hindernis darin, dass einige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans eine Vergütung erhalten und andere nicht