Covid-19: Die Klauseln der höheren Gewalt und der Störung der Geschäftsgrundlage (Lat.: „rebus sic stantibus“)
Die Klauseln der höheren Gewalt und der Störung der Geschäftsgrundlage haben sich angesichts der durch Corona ausgelösten Gesundheitskrise als besonders bedeutsam erwiesen. Diese Rechtsfiguren ermöglichen die Anpassung der Vertragsbedingungen unter außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen.