José María Mesa

Nicht erstattungsfähige Gesellschafterbeiträge in Spanien

Nicht erstattungsfähige Gesellschafterbeiträge in Spanien

Die nicht rückzahlbaren Beiträge der Gesellschafter sind ein wirksamer und unmittelbarer Mechanismus, um einem Unternehmen Kapital zuzuführen. Ihr Zweck kann darin bestehen, das Vermögen des Unternehmens wieder ins Gleichgewicht zu bringen, dem Unternehmen Liquidität zu verschaffen oder ein bestimmtes Projekt zu verwirklichen. Im Gegensatz zu Kapitalerhöhungen erfordern sie weder die Formalisierung in einer öffentlichen Urkunde noch die Eintragung in das Handelsregister.

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Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in Spanien

Das Geschäftsgeheimnisgesetz 1/2019 vom 20. Februar beinhaltet eine klare und eindeutige Definition illegaler Handlungen und Ausschlüsse. Mit dem Gesetz wird die EU Richtlinie 2016/943 vom 8. Juni 2016 in spanisches Recht umgesetzt.

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