José María Mesa

Das Verbot der finanziellen Unterstützung in Spanien

Die finanzielle Unterstützung ist in Spanien durch die Artikel 143 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Artikel 150 für Aktiengesellschaften des Kapitalgesellschaftsgesetz geregelt,. Das aktuelle Verbot verhindert die Möglichkeit, dass eine Gesellschaft finanziell zum Erwerb von eigenen Aktien oder Beteiligungen durch einen Dritten beiträgt.

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Vertragliche Sicherheiten: Die selbstschuldnerische Bürgschaft

Unter verschiedenen persönlichen Sicherheiten hebt sich die selbstschuldnerische Bürgschaft dadurch ab, dass sie eine zusätzliche Verpflichtung darstellt, die von der Erbringung der Hauptpflicht abhängt. Sofern diese Pflicht vom Schuldner nicht erbracht wird, kann die Begleichung vom Bürgen verlangt werden.

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Die vertraglichen Sicherheiten in Spanien

Sicherheiten sind vertragliche Übereinkünfte, die dem Gläubiger bessere Gewissheit bezüglich Rückzahlung fälliger Schulden gewähren. Garantien treten in verschiedenen Gestaltungen auf: persönlich, dinglich, finanziell oder konstitutionell.

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Umschuldung durch außergerichtliche Verfahren in Spanien

Die spanische Regierung führte durch ein königliches Dekret einen Umstrukturierungsplan von außergerichtlichen Verfahren ein, mit dem Ziel das Konkursrisiko der Schuldner zu reduzieren. Foglich kommt es zu neuen Verhandlungen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Trotz der starken Bemühungen und des hohen Zeitaufwandes, das eine solche außergerichtliche Umstrukturierung verlangt, kann sie für beide Parteien von Vorteil sein.

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