Das Verbot der finanziellen Unterstützung in Spanien
Die finanzielle Unterstützung ist in Spanien durch die Artikel 143 für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Artikel 150 für Aktiengesellschaften des Kapitalgesellschaftsgesetz geregelt,. Das aktuelle Verbot verhindert die Möglichkeit, dass eine Gesellschaft finanziell zum Erwerb von eigenen Aktien oder Beteiligungen durch einen Dritten beiträgt.