Das Vorratspfand an Schiffen: eine praktische Garantie für Finanz- und Konzessionsinstitute
Das Vorratspfand an Schiffen als Garantie ist im Gesetz über die bewegliche Hypothek und das besitzlose Pfand geregelt. Es soll den Konzessionsinhabern die Kreditbeschaffung vereinfachen, indem es die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den Finanzinstituten garantiert.