Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (I): Arbeitnehmerüberlassung, Ausbildungsverträge, Betriebsübergang
Die Arbeitnehmerüberlassung ist laut des spanischen Individualarbeitsrechts eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses in spanischen Unternehmen. Darunter versteht man das «Ausleihen» eines so genannten Leiharbeitnehmers durch ein verleihendes Unternehmen. Weitere besondere Arbeitsformen sind der Ausbildungsvertrag, meist Praktikanten- und Berufsausbildungsverträge sowie der Betriebsübergang.