Karl H. Lincke

Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (I): Arbeitnehmerüberlassung, Ausbildungsverträge, Betriebsübergang

Die Arbeitnehmerüberlassung ist laut des spanischen Individualarbeitsrechts eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses in spanischen Unternehmen. Darunter versteht man das «Ausleihen» eines so genannten Leiharbeitnehmers durch ein verleihendes Unternehmen. Weitere besondere Arbeitsformen sind der Ausbildungsvertrag, meist Praktikanten- und Berufsausbildungsverträge sowie der Betriebsübergang.

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Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (II): Befristungen, Teilzeitarbeit, Führungskräfte

Die wichtigsten Sonderformen von Arbeitsverhältnissen im spanischen Individualarbeitsrecht sind befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge und Verträge für Führungskräfte von Unternehmen. Für Führungskräfte bestehen spezielle gesetzliche Regelungen, sie unterstehen nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht. Die Befristung eines Arbeitsvertrags darf in Spanien nur aus eng gesteckten Gründen erfolgen.

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Einkommen und Steuerermäßigungen im Lohnsteuerrecht in Spanien

Nach dem spanischen Lohnsteuerrecht versteht man unter Arbeitseinkommen alle Gegenleistungen oder Vorteile des Arbeitnehmers in seinem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz enthält eine Liste der abzugsfähigen Kosten wie Sozialversicherungs- oder Gewerkschaftsbeiträge. Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt (Hacienda) einzureichen.

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Das System der Sozialversicherung in Spanien

Das spanische Sozialversicherungsrecht verpflichtet das Unternehmen zur Eintragung beim Sozialversicherungsträger. Die Regierung legt jedes Jahr die Quote für die Sozialabgaben fest. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt.

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Markt- und Trendforschung bei Auslandsimmobilienkauf in Spanien

Vor dem Immobilienkauf in Spanien sollte eine Analyse der örtlichen Gegebenheiten und der Wünsche und Ansprüche der Zielgruppe erfolgen. Die Bewertung der Immobilie und Investition sollte auf multiplen Indikatoren und Informationsquellen beruhen. In Spanien besteht vermehrt Interesse an Seniorenresidenzen.

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Handelsvertreterrecht und Handelsvertretervertrag in Spanien

Das spanische Handelsvertreterrecht basiert auf der EG-Handelsvertreterrichtlinie. Das spanische Recht grenzt den Handelsvertreter vom Vertragshändler und unselbstständigen Vertreter ab. Der Handelsvertretervertrag regelt Rechte und Pflichten des Vertreters und des Unternehmens. Das Gesetz in Spanien sieht ausserdem einen Ausgleichsanspruch für den hinzugewonnen Kundenstamm vor.

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Das neue Konkursrecht für Spanien

Das spanische Konkursrecht wurde vom Gesetzgeber vollständig überarbeitet und im Konkursgesetz, dem Ley Concursal, zusammengefasst. Bisher galten bei Firmeninsolvenzen noch Vorschriften aus dem 19. Jahrhundert. Hauptziel ist die Vereinheitlichung des Insolvenzverfahrens. Die juristische Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen in Spanien wird sich dadurch wesentlich erleichtern. Die zentralen Verfahrensbeteiligten sind Konkursverwalter und Konkursrichter sowie Schuldner und Gläubiger.

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Rechtliche Grundlagen der erneubaren Energien in Spanien

Spanien hat als Markt für erneuerbare Energien eine hohe Bedeutung, was natürlich an der hohen Anzahl von Sonnenstunden liegt. Die rechtliche Grundlage bildet für den neue Energienmarkt in Spanien neben den Klimaschutzprotokollen von Kyoto von 1997 die europäischen Vorgaben. Die spanischen rechtlichen Regelungen ähneln dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahre 2000.

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Verfahrensrecht in Spanien für Arbeitskonflikte

In allen arbeitsrechtlichen Konflikten schreibt das spanische Recht ein zwingendes Schlichtungsverfahren vor. Es gibt ein zwingendes Beschwerdeverfahren, wenn es sich gegen Verwaltungsinstitutionen richtet. Die Arbeitsstreitigkeiten können auch in einem Schiedsgericht geschlichtet werden. Die verfahrensrechtlichen Grundsätze sind Suche nach der materiellen Wahrheit, Schnelligkeit und Prozesskonzentration.

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