Zwei wesentliche Typen von Firmengründungen in Spanien
Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind die zwei wichtigsten Gesellschaftstypen für Firmengründungen in Spanien. Zunächst muss der Firmenname beim Handelsregister in Madrid beantragt werden. Die Gründung muss dann innerhalb von zwei Monaten vollzogen werden.