Karl H. Lincke

Der Schriftführer der spanischen Gesellschaft

Vorliegender Artikel erläutert zunächst die Unterschiede zwischen Deutschland und Spanien in Bezug auf das dualistische und monistische System. Des Weiteren wird auf den Verwaltungsrat als mögliches Geschäftsführungsorgan und insbesondere dessen Secretario, den Schriftführer, eingegangen. Die Aufgaben dieses Schriftführers, wie beispielsweise das Führen von Protokollbüchern und die Überwachung des Verwaltungsrates, werden dargelegt. Außerdem wird die Bedeutung des Secretarios für die Gesellschaften insbesondere in Bezug auf das Corporate Housekeeping geschildert.

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Werbungsrechte in den Medien in Spanien

Werbung wird in Medien mehr kontrolliert, als man denkt. Werbung darf nicht uneingeschränkt im Fernsehen gezeigt werden. Ebenso gibt es Vorschriften, wie Werbung online gezeigt werden muss. Letztendlich steht der Schutz des Konsumenten im Vordergrund. Für ihn muss immer eindeutig sein, dass es sich um Werbung und nicht um reine Information handelt. Die Gesetze regeln sehr genau, wie Werbung erstellt und angezeigt werden muss. So kann der Konsument vor jeglichen irreführenden Werbungen geschützt werden.

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Besondere Regelungen für bestimmte Produkte in Spanien

Geltende Grundprinzipien über Werbung im Allgemeinen können nicht auf bestimmte Produkte wie Alkohol, Tabakwaren oder Arzneimitel angewendet werden. Vor allem Gesetze über die Werbung von Arzneimitteln sind besonders streng und umfangreich geregelt, sodass es nicht zu einer Veröffentlichung von fälschlicher Werbung kommen kann und somit ein größtmöglicher Schutz des Konsumenten besteht.

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Rechtsmittel gegen die Kürzung von Einspeisevergütungen in Spanien

Ausländischen Investoren stehen folgende drei Rechtsmittel gegen die Kürzung von Einspeisevergütungen in Spanien zur Verfügung: der Gang vor die nationalen Gerichte, der Gang vor den EuGH oder die Geltendmachung der Forderungen unter dem sog. Energy Charter Treaty. Die spanische Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass aufgrund des Haushaltsdefizits Vergütungen vollständig gestrichen wurden. Dies führte zur Existenzbedrohung für zahlreiche Unternehmen.

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Die Geschichte des Medien- und Werberechts in Spanien

Mehrere Satzungen bestimmen die Medien in Spanien. Nichtsdestotrotz ist die Hauptgesetzesquelle das Allgemeine Mediengesetz von 1988. Dies liegt daran, dass Spanien Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ist, und daher den Gesetzen dieser unterliegt. Spanien hatte zunächst sein eigenes Mediengesetz. Dieses wurde jedoch abgeschafft, da es unflexibel war, und den Verbraucher nicht schützte. Obwohl Spanien nicht länger ein eigenes Mediengesetz hat, erteilt die spanische Regierung immer noch Rechtsprechung in bestimmten Angelegenheiten und nimmt daher fortwährend einen gewissen Einfluss auf das Medien- und Werberecht.

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Die Wahrheit hinter Offshore-Unternehmen

Unternehmen stellen sich durch Offshore-Unternehmen in Steueroasen neu auf und verlagern ihren Sitz ins Ausland, um zu vermeiden, in ihrem Heimatstaaten Steuern zu zahlen. Dies hat negative Einflüsse auf die EU. Die EU-Kommission versucht gegenwärtig, hart gegen Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug durch multinationale Unternehmen vorzugehen.

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Kann Blockchain-Technologie die Rechtsbranche effizienter gestalten?

Blockchain-Technologie wird Effizienzsteigerungen innerhalb der Rechtsbranche ermöglichen, indem juristische Dokumente digitalisiert und auf ihre Authentizität überprüft werden können. Zudem werden Verträge automatisch durchgeführt, die durch Technologie validiert werden – was für die Rechtsbranche eine Zeit- und Geldersparnis mit sich bringt.

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Strafen im E-Commerce Cookiegesetz

Wie man in Spanien erfolgreich ein Online-Geschäft gründet

Die Gründung eines Online-Geschäfts in Spanien bietet für ausländische Investoren einen interessanten Eintritt auf den spanischen Markt. Die wichtigsten Regelungen und Anforderungen für ein E-Commerce-Business in Spanien sind das spanische Verbraucherschutzgesetz, klare AGBs, das Datenschutzgesetz für persönliche Daten, die Regelungen zum Wettbewerbsrecht und Rechnungswesen.

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Die Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gerichts eines EU-Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat

Die Verordnung Nr. 44/2001 enthält die Regeln über die Anerkennung zivilrechtlicher oder handelsrechtlicher Urteile eines mitgliedstaatlichen Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat. Die Verordnung 1215/2012 hat den Prozess der Vollstreckung mitgliedstaatlicher Urteile weiter vereinfacht. Nach spanischem Recht müssen alle Parteien über die Vollstreckung Kenntnis haben und alle Dokumente müssen dem spanischen Gericht auf Spanisch vorliegen.

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