Axel Roth, Juli – September 2015
Ich verbrachte während meiner Wahlstation im Rahmen meines Referendariats knapp drei Monate bei Mariscal Abogados. Die Erfahrung war für mich durchweg positiv. Von der ersten Minute an wurde ich direkt …
Ich verbrachte während meiner Wahlstation im Rahmen meines Referendariats knapp drei Monate bei Mariscal Abogados. Die Erfahrung war für mich durchweg positiv. Von der ersten Minute an wurde ich direkt …
Das Gesetzesdekret 8/2014 vom 4. Juli regelt die Liberalisierung der Geschäftszeiten in Spanien sowie die Qualifizierung von Städten als Tourismusgebiete. Die autonomen Gemeinschaften können für ihre Stadtgebiete Tourismuszentren ausweisen. Eine ausreichende quantitative oder qualitative Konzentration an Unterkünften und turistischen Betrieben sowie die Anzahl an Zweitwohnsitzen sind dafür ausschlaggebend.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. September 2014 klargestellt, dass Spanien die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht erfüllt hat, da es nicht erlaubt, Unterschiede zwischen Nichtansässigen und Ansässigen bei der steuerlichen Behandlung der Erb- und Schenkungssteuer in Spanien zuzulassen und ungerechtfertigterweise zur Rückzahlung der vereinnahmten Beträge verpflichtet.
Testamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.
Karl H. Lincke, Partner bei Mariscal Abogados, ist Autor des Businessratgebers „Investitionen und Steuern in Spanien: Doing Business in Spain“. Das Buch ist ein idealer Leitfaden für Steuerberater zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratung von Mandanten bei Investitionen in Spanien. Nützliche Hilfsmittel wie Musterarbeitsverträge und Checklisten sowie ein umfangreiches deutsch-spanisches Wörterbuch komplettieren das Werk.
Art. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.
Was die Einziehung von Forderungen angeht, ist es für einen Investor unbedingt erforderlich, über das Verfahren in Spanien informiert zu sein. Trotz der Harmonisierungsbestrebungen der EU gibt es Unterschiede. Die Einziehung von Schulden in Spanien wird durch zwei Verfahrensarten dominiert: das Mahnverfahren und den Zahlungsbefehl. Im Folgenden werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den wichtigsten Verfahrensarten im französischen und im spanischen Recht dargelegt.
In Spanien ist es schwierig, einen Abkömmling zu enterben, da die erbrechtlichen Vorschriften die Dreiteilung der Erbschaft verlangen und zwei Drittel davon den Erben zustehen. Dabei geht ein Drittel an die gesetzlichen Erben, über dessen Höhe nicht frei bestimmt werden kann und den Pflichtteilsberechtigten zusteht. Das zweite Drittel geht ebenfalls an die Abkömmlinge, allerdings kann der Erblasser hier frei über die Verteilung entscheiden.
Das als Unternehmergesetz bekannte Gesetz Nr. 14/2013 wurde zu Gunsten von Selbständigen geändert, die von einer Zwangsvollstreckung ihrer Immobilien betroffen sind, wenn sie steuerliche Schulden und Schulden mit der Sozialversicherung haben. Die Zahlungsfristen werden auf zwei Jahre verlängert. die Durchführung der Versteigerung kann verhindert werden, wenn die Immobilie den Hauptwohnsitz des Betroffenen betrifft.
Das Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien wurde überarbeitet. Hierbei wurden die Kürzungssätze aufgrund eines Verwandschaftsverhältnisses in den bestehenden fünf Verwandschaftsgruppen geändert. Die Bestimmung des Prozentsatzes der Bonuszahlung bezogen auf die Steuerpflicht wird durch einen progressiven Tarif berechnet. Der Artikel enthält eine Tabelle zur Steuerbemessungsgrundlage und Bonusprozentsätzen.