Mariscal Abogados

Kann man in Spanien einen Abkömmling enterben?

In Spanien ist es schwierig, einen Abkömmling zu enterben, da die erbrechtlichen Vorschriften die Dreiteilung der Erbschaft verlangen und zwei Drittel davon den Erben zustehen. Dabei geht ein Drittel an die gesetzlichen Erben, über dessen Höhe nicht frei bestimmt werden kann und den Pflichtteilsberechtigten zusteht. Das zweite Drittel geht ebenfalls an die Abkömmlinge, allerdings kann der Erblasser hier frei über die Verteilung entscheiden.

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Zwangsvollstreckung von Immobilien wegen Schulden mit der Sozialversicherung in Spanien

Das als Unternehmergesetz bekannte Gesetz Nr. 14/2013 wurde zu Gunsten von Selbständigen geändert, die von einer Zwangsvollstreckung ihrer Immobilien betroffen sind, wenn sie steuerliche Schulden und Schulden mit der Sozialversicherung haben. Die Zahlungsfristen werden auf zwei Jahre verlängert. die Durchführung der Versteigerung kann verhindert werden, wenn die Immobilie den Hauptwohnsitz des Betroffenen betrifft.

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Steuerrecht

Neuigkeiten im Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien

Das Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien wurde überarbeitet. Hierbei wurden die Kürzungssätze aufgrund eines Verwandschaftsverhältnisses in den bestehenden fünf Verwandschaftsgruppen geändert. Die Bestimmung des Prozentsatzes der Bonuszahlung bezogen auf die Steuerpflicht wird durch einen progressiven Tarif berechnet. Der Artikel enthält eine Tabelle zur Steuerbemessungsgrundlage und Bonusprozentsätzen.

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Conferencia sobre La Reforma de la normativa concursal en España y Alemania

Die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland

Am 25. November 2014 hat Mariscal Abogados einen Vortrag über die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland in der Deutschen Handelskammer für Spanien in Madrid gehalten. Karl Lincke als Leiter der Deutschen Abteilung hat die Einleitung übernommen. Die Diskussion des spanischen Konkursrechts wurde von Alberto Álvarez von Mariscal Abogados übernommen.

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Wie errichtet man ein Testament in Spanien?

Nach spanischem Erbrecht gibt es drei Testamentsarten: das eigenhändige, das offene und das geschlossene Testament. Das spanische Erbrecht ist in Art. 657 ff des spanischen BGB (Código Civil, Cc) geregelt. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt auch die Testierunfähigkeit; dazu zählen minderjährige, geistig ingeschränkte und behinderte Menschen.

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Elina Vasileva | Mariscal & Abogados

Elina Vasileva, August – Oktober 2014

Ich berichte über meine Erfahrung als Rechtsreferendarin in der Kanzlei Mariscal Abogados in Madrid. Ich habe meine Wahlstation in dem Zeitraum 01.08.2014-31.10.2014 im sonnigen Spanien absolviert. Ich bin nach Spanien …

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Testamentsarten in Spanien

Testamentsformen in Spanien: allgemeine oder besondere Testamente

Das Testament ist ein Rechtsakt, durch welchen der Verstorbene oder der Erblasser seine Güter, Rechte sowie Verbindlichkeiten verteilt. Die Voraussetzungen für derartige Verfügungen sind in allen Ländern verschieden; in Spanien werden diese durch das Zivilgesetzbuch geregelt, welches zwischen allgemeinen und besonderen Testamentsformen differenziert.

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