Strafen für die Nichthinterlegung von Jahresabschlüssen in Spanien
Spanische Kapitalgesellschaften sind verpflichtet ihre Jahresabschlüsse der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen und beim Handelsregister zu hinterlegen. Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 2/2021 am 1.2.2021 wird die Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen möglich.