Rosario Rodríguez

Phasen des Unternehmenserwerbs in Spanien

Die Investition in Spanien mittels des Eintritts in eine spanische Kapitalgesellschaft verlangt eine Reihe von Schritten, um den erfolgreichen Abschluß des Unternehmens sicherzustellen. Grundsätzlich sind dies: die Absichtserklärung, die Vornahme einer Due Diligence, die Unterzeichnung des Kaufvertrages, das Verfügungsgeschäft und die nachgelagerten Aufgaben, auch post-closing genannt.

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Vorgehensweise bei der Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien

Die Änderung des Gesellschaftssitzes war stets Aufgabe der Hauptversammlung. Nach verschiedenen Reformen des Kaptalgesellschaftsgesetzes zur Vereinfachung des Vorgangs führt nun das Inkrafttreten des RD-Gesetzes 15/2017 zu einer Neufassung des Artikels 285 (2) Kaptalgesellschaftsgesetz. Als Konsequenz besitzt das Verwaltungsorgan Zuständigkeit für die Verlegung des Gesellschaftssitzes.

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Die Umwandlung einer Zivilgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft ist ein Vertrag, indem zwei oder mehr Personen ein gemeinsames Kapital zur Verfügung stellen mit dem Ziel eine unternehmerische zu erbringen und die Gewinne aufzuteilen. Es handelt sich hierbei um eine seltene, überholte Form in der spanischen Geschäftswelt. Eine Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine anonyme Gesellschaft wird aufgrund dessen häufig vorgenommen.

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Mediador en España

Die Verletzung der Unternehmensschweigepflicht in Spanien

Die Verletzung der unternehmerischen oder industriellen Schweigepflicht ist in Artikel 13 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb geregelt, welches eben jene Handlungen zur Ausnutzung von vertraulichen Informationen zur eigenen Bereicherung oder zur Bereicherung eines Dritten umfasst.

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Neue Regelungen über die Vergütung der Unternehmensleitung in Spanien

Eine der Änderungen, die das Kapitalgesellschaftsgesetz vorsieht, ist die Unterscheidung zwischen der Unternehmensleitung in ihrer Eigenschaft als solche, deren Vergütung dem „Prinzip der satzungsgemässen Rücklagen“ unterliegt, und der Unternehmensleitung in der Erfüllung administrativer Aufgaben, welche zum Erhalt einer Vergütung dazu verpflichtet ist, einen Vertrag mit der Gesellschaft abzuschließen.

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