Anforderungen für die Herstellung und den Import von kosmetischen Mitteln in Spanien
Die Herstellung und der Import von kosmetischen Mitteln in Spanien erfordert die Einhaltung bestimmter rechtlicher und technischer Anforderungen, die bei der spanischen Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte durch die Vorlage einer verantwortlichen Erklärung nachgewiesen werden müssen.