IT-Recht

Testament

Anpassung der Autorenrechte in Spanien an EU-Richtlinien

Die Autorenrechte in Spanien wurden im Zusammenhang mit der Harmonisierung der europäischen Richtlinien von Mai 2001 und Dezember 2006 sowie nachfolgender Modifikationen an die der EU angepasst. Die Werke von ausländischen Bürgern sind auf dem Gesamtgebiet der EU geschützt. Der Autor eines Werkes hat ein Urheberpersönlichkeits- und Güterrecht über sein Werk.

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Abogados tecnología de la información

Sanktionen für den Versandt von unerbetenen Werbemitteilungen in Spanien

In Spanien ist der unerbetene Versandt von Werbemitteilungen auf elektronischem Weg kategorisch verboten, wenn der Versender im Voraus keine eindeutig Zustimmungserklärung des Empfängers angefordert und erhalten hat. Die Notwendigkeit der vorausgehenden Zustimmung durch den Empfänger für auf elektronischem Wege versandte Werbemassnahmen ist allgemein bekannt als Opt-in-Option. Strafen für leichte bis schwerwiegende Verstösse belaufen sich auf Euro 30.000 bis 600.000.

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Die Beweiskraft der E-Mail in spanischen Gerichtsverfahren

Die E-Mail hat sich in Spanien zu einem unverzichtbaren Kommunikationsmittel im persönlichen als auch im beruflichen Bereich entwickelt. Dadurch nimmt auch ihre Rolle als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu. Die spanische Zivilprozessordnung erkennt die Gültigkeit elektronischer Beweise generell an. Die Gewähr der Authenizität ist hierbei die Hauptfrage. Welche Rolle kann die elektronische Unterschrift dabei spielen?

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Entfernung von nicht aktuellen Inhalten in Google Deutschland

Freigabe von persönlichen Daten von Mitarbeitern an die Polizei in Spanien

Oftmals kommt es zu Zweifeln, wenn Unternehmer eine Forderung der spanischen Strafverfolgungsbehörden zur Herausgabe von persönlichen Daten der Mitarbeiter erhalten. Sei es Bildmaterial oder Rechnungen, die Unternehmen fragen sich, ob die Herausgabe besagter Information einen Verstoß gegen das spanische Datenschutzgesetz zum Schutz von Personendaten bedeutet.

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Rechtsvorschriften zum Datenschutz bei Handyapplikationen in Spanien

Die Möglichkeit des Ausspionierens von Mobiltelefonen hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass sich die spanischen Unternehmen dazu entscheiden, sich juristisch vor eventuellen Strafanträgen der Kunden zu schützen, sollte es zu einem Verlust oder Diebstahl von persönlichen Daten kommen. Die verschiedenen Arten der Handyapplikationen, online oder offline, invasiv der nicht invasiv, entscheiden, welche Vorschrift es entsprechend einzuhalten gilt.

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Rechtsvorschrift zum Schutz von Daten und Passwörtern im Internet in Spanien

Der Besuch einer Webseite verpflichtet den Nutzer nicht, persönliche Daten zu übermitteln. Dennoch ist es häufig notwendig, sich zu registrieren und ein Passwort zu erhalten, um auf Inhalte der Webseite zugreifen zu können. In solchen Fällen muss die Datenerfassung den Zweck, die Form, Begrenzungen und Rechte beachten, welche das spanische Datenschutzgesetz (LOPD) beinhaltet.

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