Verfahren zur gesetzlichen Pflichthinterlegung von Online-Publikationen in Spanien
Die Rechtsregisterzentren bestimmen, welche Online-Publikationen zur Erhaltung auswählt werden. Die Nationalbibliothek und regionalen Zentren übernehmen die Aufbewahrung. Es gibt öffentliche Online-Publikationen und solche mit beschränktem Zugang.