Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers: Ein obligatorischer Schritt bei disziplinarischen Entlassungen
Der Oberste Gerichtshof legt fest, dass bei disziplinarischen Entlassungen in Spanien eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers obligatorisch ist. Die Unternehmen müssen ihre Protokolle an diese Anforderung anpassen.