Anforderungen an Krypto-Asset-Dienstleister nach der neuen MiCA-Verordnung
Die MiCA-Verordnung harmonisiert die Anforderungen für das öffentliche Angebot und den Handel mit Krypto-Assets und regelt die Berichterstattung, Aufsicht, Sicherheit und Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Zugelassene Unternehmen stehen unter ständiger Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (CNMV).