Das geschäftsführende Vorstandsmitglied: Konzept, Wesen und Vergütung

Was ist ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied?

Ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist die Person, die als Teil des Vorstands der Gesellschaft ein Plus an Tätigkeit aufweist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie unmittelbar mit der Verwaltung des Unternehmens zusammenhängende Führungsaufgaben ausübt, entweder aufgrund ihrer Ernennung oder aufgrund der Erteilung allgemeiner Verwaltungsbefugnisse zu ihren Gunsten. Die Funktion des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds geht über die eines ordentlichen Geschäftsführers hinaus, der sich auf die beratende und rechtliche Vertretung des Unternehmens beschränkt.

Art der Zusammenarbeit und die Verbindungstheorie

Grundsätzlich ist das Verhältnis der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft nicht arbeitsrechtlicher Natur (Art. 1.3 lit. c Arbeitnehmerstatut). Die Art der Beziehung ist daher rein gesellschaftsrechtlicher Natur.

Angesichts des gemischten Charakters des Amtes eines Vorstandsmitglieds stellt sich die Frage, ob überhaupt ein handelsrechtliches Verhältnis mit einem Arbeitsverhältnis koexistieren kann und zwar in den konkreten Fällen, in denen die Person gleichzeitig die Position eines Vorstandsmitglieds und eines leitenden Angestellten einnimmt. Diese Frage wurde von Rechtsprechung und Lehre behandelt und mit der sogenannten Verbindungstheorie beantwortet.

Die Verbindungstheorie verhindert die Koexistenz beider Verhältnisse, wobei die gesellschaftsrechtliche Ebene diejenige ist, die das arbeitsrechtliche Verhältnis dominiert, absorbiert und aufhebt.

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil STS 494/2018 vom 26. Februar 2018 bestätigt, dass die Position des Beraters nicht nur beratende und repräsentative Aufgaben, sondern auch Exekutiv- und Managementfunktionen innehat. Auf diese Weise ist der bloße Fortbestand der gesellschaftsrechtlichen Ebene des Beraters gerechtfertigt, insoweit als sie die Entwicklung der Eigenfunktionen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als leitende Führungskraft umfasst.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Vorstandsmitglieder unter Anwendung der Sozialversicherungsvorschriften für Arbeitnehmer ausgeschlossen sind. Sie müssen grundsätzlich dem assimilierten System oder dem Sondersystem für Selbstständige beitreten. Dies stellt einen weiteren Beweis für die Dominanz der gesellschaftsrechtlichen Natur des Beleges dar.

Vergütung und Vertrag des Vorstandsmitglieds

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 249 des Kapitalgesellschaftergesetzes ist die Unterzeichnung eines Geschäftsführungsvertrages zwingend erforderlich. Besagter Vertrag muss genehmigt werden und muss alle Vergütungs- und Entschädigungspositionen widerspiegeln, die für die Ausübung von Führungsaufgaben zu erhalten sind, und darf nichts enthalten, was nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist.

Ebenso muss der Vergütungscharakter in der Gesellschaftssatzung genannt werden.

Zu guter Letzt ist zu erwähnen, dass ein Vorstandsmitglied nicht in der Art und Weise geschützt ist, wie dies das Arbeitsrecht für die Arbeitnehmer vorsieht. Es ist daher üblich, dass der Vertrag mit dem Vorstandsmitglied bestimmte Konzepte enthält wie die Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung oder die mögliche Reaktivierung des bisherigen Anstellungsverhältnisses als leitender Angestellter im Falle einer Beendigung.

María Fernández Duque 

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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