Das neue Startup-Gesetz

Am 10. Dezember 2021 billigte der Ministerrat in Spanien den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Startup-Wirtschaft, das Startup-Gesetz. Mit diesem Gesetz positioniert sich Spanien an der Spitze Europas, wenn es darum geht, die Wirtschaft innovativer technologiebasierter Unternehmen zu unterstützen und Investitionen und Talente anzuziehen.

Ziel des neuen Startup-Gesetzes ist es, einen spezifischen Rechtsrahmen zu schaffen, um die Gründung und das Wachstum von Startups in Spanien zu unterstützen und ein produktives Modell auf der Grundlage von F&E&I zu entwickeln.

Wie ist der Bedarf für das Startups-Gesetz entstanden?

  • Startups gehen aufgrund ihres hohen Innovationsgehalts und der Ungewissheit über den Erfolg ihres Geschäftsmodells ein hohes Risiko ein, was ihre Finanzierung in der Anfangsphase erschwert
  • Der internationale Wettbewerb macht es schwierig, ausländisches Kapital und Talent anzuziehen
    Aus all diesen Gründen war es notwendig, Startups anders zu behandeln als Unternehmen mit herkömmlichen Geschäftsmodellen. Das neue Gesetz wird Vorteile und Anreize für technologiebasierte Startups anerkennen, ihre Besonderheiten berücksichtigen und die Gleichstellung der Geschlechter bereichsübergreifend einbeziehen.

Ziele des Startup-Gesetzes

  • Förderung der Gründung und Verlagerung von Startups in Spanien
  • Anziehung von internationalem Talent und Kapital für die Entwicklung des spanischen Ökosystems für Startups
  • Stimulierung öffentlicher und privater Investitionen in Startups
  • Förderung der Beziehungen zwischen Unternehmen, Geldgebern und Gebieten, um die Erfolgschancen von Startups zu erhöhen, unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums
  • Beseitigung bestehender geschlechtsspezifischer Unterschiede im spanischen Startup-Ökosystem
  • Förderung des innovativen öffentlichen Auftragswesens mit Startups.
  • Förderung der partizipativen Überwachung der Entwicklung des spanischen Ökosystems für Startups

Wer kann vom Startup-Gesetz profitieren?

Um als Startup in Spanien zu gelten, muss die Gesellschaft gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die Gesellschaft muss neu gegründet worden sein, oder (je nach Sektor) seit höchstens 5 bzw. 7 Jahren bestehen
  • Sie darf nicht aus einer Fusion, Abspaltung oder Umwandlung hervorgegangen sein
  • Die Gesellschaft muss ihren eingetragenen Sitz oder ihre ständige Niederlassung in Spanien haben
  • 60 % der Arbeitskräfte der Gesellschaft müssen einen Arbeitsvertrag in Spanien haben
  • Die Gesellschaft muss als innovatives Unternehmen zu gelten, d.h. wenn ihr Ziel muss darin bestehen, ein Problem zu lösen oder eine bestehende Situation durch die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu verbessern
  • Die Gesellschaft darf nicht an einem geregelten Markt notiert sein und keine Dividenden ausgeschüttet haben
  • Sie darf keinen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro haben
  • Unternehmer, die mehrere Startups gegründet haben, können diese Regelung bis zu dreimal in Anspruch nehmen, und zwar mit drei verschiedenen Startups.

Bis wann können Startups von dem neuen Gesetz in Spanien profitieren?

Startups werden in Spanien nicht mehr von dieser Regelung profitieren, wenn:

  • Die Gesellschaft keine der vorgenannten Anforderungen mehr erfüllt
  • Das Startup von einer anderen Gesellschaft übernommen wird, das nicht den Status eines Startups hat
  • Ausüben einer Tätigkeit, die der Umwelt schadet.

Welche Vorteile bietet das Startup-Gesetz in Spanien?

  • Die anfängliche Besteuerung von Neugründungen wird gemildert, indem der Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 % auf 15 % gesenkt wird, und zwar für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren
  • Der Zahlungsaufschub für Steuerschulden in Spanien wird für die ersten zwei Jahre der Tätigkeit des Startups verlängert
  • In Anbetracht der Schwierigkeit, hochqualifizierte Arbeitskräfte zu entlohnen, sieht das Gesetz eine Flexibilisierung der Bildung eigener Aktien in Kapitalgesellschaften vor
  • Darüber hinaus wird die derzeitige Steuerbefreiung von 12.000 €, die konventionellen Unternehmen für die Abgabe von Gratisaktien an Mitarbeiter zur Verfügung steht, auf 50.000 € erweitert
  • In den ersten drei Jahren nach der Gründung können Startups in Spanien nicht aufgrund von Verlusten gemäß Artikel 363 des spanischen Gesellschaftsgesetzes (Link: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2010-10544) aufgelöst werden. Mit anderen Worten: Das Startup wird nicht aufgelöst, wenn die Verluste das Nettovermögen auf weniger als die Hälfte des Stammkapitals reduzieren
  • Neugründungen können sich digital mit einer Standardsatzung anmelden, und ihre Gründung erfolgt innerhalb von 6 Stunden bzw. maximal 5 Tagen im Falle der Gründung mit einer personalisierten Satzung.

Vorteile für ausländische Investoren

Das Startup-Gesetz in Spanien gewährt ausländischen Investoren zahlreiche Vorteile:

  • Privatanleger, die nicht in Spanien wohnen werden: Sie sind nicht verpflichtet, eine NIE (Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien) zu beantragen, und sie erhalten den elektronischen Antrag auf die NIF (Steueridentifikationsnummer für Ausländer in Spanien; eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung und Dokumentation der Investition)
  • Die Gleichwertigkeit von in anderen Ländern ausgestellten Dokumenten wird begünstigt. Notarielle Dokumente, die von einem ausländischen Notar ausgestellt werden, müssen nicht dem spanischen Recht entsprechen
  • Ein internationales Fernarbeitsvisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt. Es wird Ausländern ermöglichen, in Spanien zu wohnen und für ihre Startups Telearbeit zu leisten, ohne ein reguläres Arbeitsvisum zu benötigen
    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Spanien nach dem Inkrafttreten des Startup-Gesetzes, das für den Sommer erwartet wird, zu einem der attraktivsten Länder für die Gründung von Startups in der Europäischen Union werden dürfte.

Falls Sie weitere Informationen über das Startup-Gesetz in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Verwandte Artikel