Das spanische Handelsgesetzbuch: Wettbewerbsrecht und Recht des gewerblichen Eigentums in Spanien

Unter den vielen gesetzlichen Neuerungen, die unter anderem auch den Vorentwurf für das neue spanische Handelsgesetzbuch vorsehen, gilt besonderes Augenmerk jenen Rechtsgebieten, die bisher nicht gesetzlich geregelt waren, wie etwa das Wettbewerbsrecht und das Recht des gewerblichen Eigentums.

Neuerungen im spanischen Wettbewerbsrecht

Die Neuerungen in Bezug auf das Wettbewerbsrecht und das Recht des gewerblichen Eigentums sind dabei folgende:

  • Zum ersten Mal bestehen Regelungen über die unternehmerische Tätigkeit auf dem Markt – in abgestimmter Form mit dem Gesetz zum Wettbewerbsschutz vom 3. Juli 2007 – sowie Normen, die das Verhalten von Unternehmern und Professionellen steuern sollen sowie von sämtlichen Gesellschaften, die auf dem Markt tätig sind.
  • Gleichfalls wurden neue Regelugen über Aktien sowie zivilprozessrechtliche Regelungen eingebaut, die bisher im Gesetz zur Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs vom 10. Januar 1991 erschienen.
  • Hervorzuheben sind gleichfalls die neuen Regelungen über das Recht des gewerblichen Eigentums als unverzichtbares Instrument für das Funktionieren einer auf dem Prinzip des freien Wettbewerbs basierenden Marktwirtschaft.

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