Ein neuer spanischer Gesetzesentwurf für ein Klimawandel- und Energiewendegesetz steckt ambitionierte Ziele für eine grünere Zukunft in Spanien.
Der Gesetzesentwurf sieht bis 2030 eine Reduktion der Emissionen um 23 Prozent gegenüber 1990 vor sowie einen Mindestanteil der erneuerbaren Energien von 42 Prozent am Gesamtverbrauch. Die Stromversorgung soll dabei zu 74 Prozent ihren Ursprung in erneuerbaren Energien haben. Bis 2050 soll die Energiegewinnung komplett klimaneutral sein.
Der Gesetzesentwurf sieht die Verabschiedung sogenannter Nationaler Integrierter Energie- und Klimastrategien (Planes Nacionales Integrados de Energía y Clima; PNIEC) sowie einer Dekarbonisierungsstrategie 2050 (Estrategia de Decarbonización 2050) vor, welche im Rahmen einer Verordnung (Real Decreto) verabschiedet werden sollen. Der spanische Ministerrat (Consejo de Ministros) ist dabei ermächtigt, die Zielvorgaben jeweils an die technische Entwicklung anzupassen, um supranationalen Vorgaben der Europäischen Union oder des Pariser Abkommens nachzukommen.
Umfassende Restriktionen alter Technologien
Der Maßnahmenkatalog des Gesetzesentwurfs beinhaltet umfassende Restriktionen alter Technologien aus dem primären Sektor. Danach sollen ab Inkrafttreten des Gesetzes keine weiteren Zulassungen und Konzessionen zur Nutzung, Erkundung oder Erforschung von radioaktiven und fossilen Brennstoffen möglich sein, wovon auch explizit das sog. Fracking umfasst ist.
Eine emissionsfreie Mobilität bis spätestens 2040
Des Weiteren beabsichtigt das Gesetz bei schrittweiser Reduzierung der Emissionen neuzugelassener Fahrzeuge eine emissionsfreie Mobilität bis spätestens 2040. Darüber hinaus müssen spanische Städte ab 50.000 Einwohnern als auch die spanischen Inseln zukünftig, jedoch spätestens bis 2023, Maßnahmen zur Umsetzung emissionsfreier Mobilität getroffen haben.
Sanierung und Wiederherstellung öffentlicher und privater Gebäude
Zum anderen bildet das Gesetz den Auftakt zu einer Investitionsoffensive in der Sanierung und Wiederherstellung öffentlicher und privater Gebäude.
Die genauere Ausarbeitung eines Planes zur Umsetzung der Förderungsmaßnahmen im städtischen Raum wurde der Exekutive mit einer Frist von sechs Monaten übertragen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien im ländlichen Raum soll hingegen im Einklang mit regionalen Besonderheiten erfolgen.
Ein neues „Expertenkomitee für den Klimawandel und die Energiewende“
Das Gesetz schafft zusätzlich neu das sogenannte Expertenkomitee für den Klimawandel und die Energiewende (Comité de Expertos de Cambio Climático y Transición Energética), das als beratendes Organ bestehende Regelungen überprüfen und Vorschläge für Reformen unterbreiten soll. Dazu gehört auch ein jährlicher Bericht, der dem Kongress vorgelegt wird.
Schließlich soll das Wissen um die Effekte des Klimawandels, deren Einfluss auf die öffentliche Gesundheit sowie mögliche Präventionsmaßnahmen durch die öffentlichen Träger stärker vermittelt werden. Dazu ist vor allem eine Überarbeitung der Lernpläne vorgesehen.
Henrik Saal & Pia V. Kohrs
Falls Sie weitere Informationen über der Gesetzesentwurf für ein Klimawandel- und Energiewendegesetzim in Spanien benötigen,