Im Rahmen der in Spanien bestehenden Gerichtsverfahren gehören die Insolvenzverfahren zweifellos zu den komplexesten Verfahren. Hinzu kommt die durch die COVID-19 Pandemie verursachte Unsicherheit aufgrund des von der Regierung genehmigten Insolvenzmoratoriums. Dies sind beide Gründe, den insolvenzgefährdeten spanischen Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da sie gefährdet sind ihren Konkurs gegenüber den Gläubigern anmelden zu müssen.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Anmeldung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens in Spanien an dem Ort erfolgt, an dem sich der Mittelpunkt der Interessen des Schuldners befindet. Aus diesem Grund sind die spanischen Gerichte in der Regel für die Eröffnung und Abwicklung der Insolvenzverfahren aller Schuldner zuständig, die den Mittelpunkt ihrer Interessen im spanischen Hoheitsgebiet haben, d. h. bei juristischen Personen am Ort ihres Unternehmenssitzes (es sei denn, es liegen Beweise für das Gegenteil vor).
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf spanischem Hoheitsgebiet hat zur Folge, dass es als Hauptinsolvenzverfahren betrachtet wird. Dies bedeutet, dass es das gesamte Vermögen des Schuldners umfasst, unabhängig davon, ob es sich in Spanien befindet oder nicht. Ebenso gilt spanisches Recht, da das Recht des Landes, in dem das Insolvenzverfahren beantragt wird, anwendbar ist (mit bestimmten Ausnahmen).
All dies bedeutet, dass es nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Spanien nicht mehr möglich ist, Forderungen außerhalb dieses Verfahrens geltend zu machen und dass alle Gläubiger, ob Spanier oder Ausländer, ihre Forderungen im Rahmen dieses Verfahrens und nach spanischem Recht zur Insolvenztabelle anmelden müssen.
Nachfolgend eine kurze Übersicht über die in Spanien bestehenden Konkursarten:
Konkursarten nach Klassifikation:
- Ordentlicher Konkurs: Das ordentliche Verfahren
- Verkürzter Konkurs: Ein vereinfachtes Verfahren, um Zeit und Geld für den Schuldner und die Gläubiger zu sparen.
Konkursarten nach Antragsteller:
- Freiwilliger Konkurs: Der Schuldner erklärt selbst seine Zahlungsunfähigkeit, um die Umstrukturierung der Verschuldung zu erreichen
- Notwendiger Konkurs: Die Gläubiger beantragen den Konkurs, um die Befriedigung ihrer Forderungen zu erreichen.
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird die Insolvenzverwaltung alle bekannten Gläubiger mit Wohnsitz im Ausland einzeln benachrichtigen.
José María Mesa & Rosario Rodríguez
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,