Der Missbrauch durch die Verzugszinsklauseln bei persönlichen Darlehen

Verzugszinsklauseln, die in den Verträgen zwischen gewerblichen Kreditgebern und Verbrauchern enthalten sind, haben eine tiefgreifende Veränderung in den letzten Jahren durch Gerichte und Medien in deren Wahrnehmung eine tiefgreifende Veränderung erfahren.

Jüngste Beispiele wie die Rechtsprechung über Verzugszinsklauseln oder nicht vorher vereinbarte Provisionen beweisen die durch den Europäischen Gerichtshof veranlasste Neuauslegung und Anpassung der spanischen Rechtsprechung.

Dieser Artikel zielt darauf ab, eine erste und grobe Einführung in die herrschende Rechtssprechung über Verzugszinsen bei persönlichen Darlehen zu geben und ihren potenziellen Missbrauch und folglich ihre Nichtigkeit zu klären.

In diesem Zusammenhang müssen nach der geltenden spanischen Rechtsprechung in Klauseln geregelte Verzugszinsen (um nicht missbräuchlich zu sein) auf einer nicht zu hohen Basis beruhen. Da die vertraglichen Zinsen aber aufgrund fehlender Sicherheiten und Garantien selbst schon hoch sind, dürfen folglich die Verzugszinsen darauf nicht übermäßig hoch sein. Andernfalls würde dies zu einem ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den Prozentsätzen führen.

Anzumerken ist, dass die oben genannte Rechtsprechung den Missbrauch durch Zinsklauseln annimmt, wenn eine Erhöhung von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vorliegt. Eine Klausel über Verzugszinsen die das vorher erwähnte Limit (Basiszinsen plus 2 Prozentpunkte) überschreitet, ist mithin als missbräuchlich anzusehen.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass der potenzielle Missbrauch von Strafklauseln von Amts wegen durch Richter und Gerichte überprüft werden kann, und dass die Nichtigkeit mit sich bringen kann, dass sie als nicht vereinbart anzusehen wäre.

In Anbetracht des vorher Erwähnten empfiehlt sich folgendes:

  • Überprüfen Sie die Formulierung ihrer Verzugszinsklausel und verifizieren Sie, dass diese im Rahmen der Vorgaben der Rechtsprechung liegen.
  • Bei der Einreichung einer Klage gegen Verbraucher nicht die Forderung der Verzugszinsen mit einbeziehen (sowie jegliche andere Klausel die laut Rechtsprechung als missbräuchlich angesehen wird), um ein günstiges Urteil zu erlangen.

Der vorliegende Artikel gibt nur einen ersten Überblick der verschiedenen Aspekte, die im Falle der Verwendung von Verzugszinsklauseln bei persönlichen Darlehen befolgt werden müssen, ohne dass man dies als rechtliche Beratung vestehen kann. Wir empfehlen stets eine professionelle Beratung zur Analyse des Einzelfalls.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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