Die befristeten Arbeitsverträge wandeln sich in unbefristete und der Arbeitnehmer wird automatisch zu einem Festangestellten, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 30 Monaten für mehr als 24 Monate im gleichen Unternehmen mittels zweier oder mehrere befristeter Arbeitsverträge angestellt war. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer für dieselbe Unternehmensgruppe tätig war, selbst wenn es sich um ein anderes Unternehmen innerhalb der Gruppe handelt. Die Arbeitsaufsichtsbehörde überprüft weiterhin den Abschluss von aneinandergereihten, befristeten Verträgen, da dieses Vorgehen seit dem 1. Januar 2013 verboten ist.
Anforderungen an den Arbeitnehmer
Neben dem unbefristeten Vertragsschluss durch Abschluss diverser Zeitarbeitsverträge erfüllt der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Unternehmen wenn:
- Er nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet ist, ungeachtet ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht, oder
- Die Befristung unter Verstoss gegen das Gesetz vereinbart wurde, da der Vertrag von seiner Art her in Wirklichkeit kein befristeter Vertrag ist.
Zu beachten gilt allerdings, dass Ausbildungsverträge, Ablösungsverträge oder vorübergehende Arbeitsverträge nicht in unbefristete umgewandelt werden können, sofern die Frist und deren Verlängerung abgelaufen ist, ausser wenn die Tätigkeit entgegen der Vertragsregelung weiterhin ausgeführt wird oder es sich um einen Betrugsfall handelt.
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