Oftmals stellen Unternehmen Arbeiter für weniger Arbeitsstunden pro Tag ein als die, welche sie tatsächlich verwirklichen. Ihre Absicht ist hierbei, besagte Arbeitsleistung mit Überstunden auszugleichen. Diese Vorgehensweise ist in Spanien gesetzeswidrig. Die neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften verbieten die Ausübung zusätzlicher Stunden durch Teilzeitbeschäftigten, außer dies geschieht aus Gründen der höheren Gewalt.
Ein Grund für höhere Gewalt muss ein äußerer Umstand für das Unternehmen sein, der unvorhersehbar und unvermeidbar ist, wie zum Beispiel eine Überflutung, ein Einsturz, ein Brand, etc. In diesen Fällen können Überstunden verpflichtend sein, sowohl für die Vollzeitkräfte als auch für die Teilzeitbeschäftigten. Diese Stunden werden wie der Rest der extra geleisteten Stunden bezahlt oder kompensiert, auch wenn die Bezahlung geringer sein wird als die der normalerweise geleisteten zusätzlichen Stunden.
Wie unterscheiden sich die Überstunden von den zusätzlichen Stunden?
Überstunden
Überstunden können nur von Vollzeitangestellten geleistet werden. Die extra geleisteten Stunden werden normalerweise besser bezahlt als die gewöhnlichen Stunden, sie können aber auch durch zusätzliche Arbeitspausen abgegolten werden.
Zusätzliche Stunden
Die zusätzlichen Stunden können ausschließlich für Teilzeitverträge verwendet werden, das heißt, es handelt sich um diejenigen Stunden, die geleistet werden, wenn die Teilzeitbeschäftigten mehr als die im Vertrag festgelegten Arbeitsstunden absolvieren.
In keinem Fall darf die Summe der gewöhnlichen Stunden und der zusätzlichen Stunden den Gegenwert eines kompletten Arbeitstages erreichen. Wäre dies der Fall, würde das Unternehmen betrügerisch handeln. Die zusätzlichen Stunden werden wie gewöhnliche Stunden bezahlt, es gibt keine zusätzliche Vergütung.
Alle Fragen in Bezug auf die Regulierung der zusätzlichen Stunden sind durch die Tarifverträge geregelt.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,