Franchising hat sich als Bezeichnung für ein partnerschaftliches Vertriebssystem etabliert, bei dem ein Unternehmen, der sog. Franchise-Geber, sein unternehmerisches Geschäftskonzept dem sog. Franchise-Nehmer zur Verfügung stellt und Rechte an der Marke, Industriegeheimnissen und anderen für dieses Geschäftsmodell typischen Elementen zur Verfügung stellt.
Durch den Abschluss von Franchiseverträgen werden Vertriebsnetzwerke geschaffen, in denen der Konsument die Güter oder Dienstleistungen, die vom Franchise-Nehmer produziert oder vertrieben werden, mit denen des Franchise-Gebers identifiziert, so als handele es sich um Angebote eines einziges Unternehmens.
Dies ist das Resultat der Vereinheitlichung des Unternehmens im Franchisesystem, wenn auch jeder Franchise-Nehmer rechtlich als selbständig und eigenverantwortlich gilt, sowohl gegenüber den anderen Franchisenehmern im System sowie gegenüber dem Franchisegeber.
Handelsaktivitäten im Franchise laut Einzelhandelsgesetz
Die Handelsaktivitäten im Franchisesystem sind in Artikel 62.1 (RD 2485/1998) des spanischen Einzelhandelsgesetzes (Ley de Ordenación del Comercio Minorista) vom 13. November festgelegt. Die spanische Gesetzgebung definiert Franchise als ein Vertriebssystem, in dem Kraft einer Vereinbarung oder eines Vertrages eine Partei, genannt der Franchise-Geber, an eine andere Partei, genannt Franchise-Nehmer, die Nutzungsrechte an einem Geschäftsmodell für Produkte oder Dienstleistungen überträgt.
Wachstum des spanischen Franchise-Sektors
Der Franchisesektor hat einen immer grösseren Marktanteil am spanischen Handelsmarkt. Dies erfordert auch von juristischer Seite eine effiziente Antwort auf sich möglicherweise auftuende Problempunkte in diesem wachsenden Vertragsmarkt. Die 2011 erhobenen Daten zeigen einen Anstieg dieses Geschäftsmodells um 6,5% im Vergleich zu 2010.
Aktuell sind laut Statistik 271 spanische Marken weltweit auf 118 verschiedenen internationalen Märkten präsent; dies bedeutet eine Gesamtheit von 17.081 geschäftlichen Einrichtungen, wie aus den Zahlen des spanischen Franchiseverbands (Asociación Española de Franquiciadores) für das erste Quartal 2012 hervorgeht.
Die Vorteile des Systems haben hier massgeblich diesen Anstieg begünstigt: hierzu gehört beispielsweisse, dass die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit als Alternative zur Arbeitslosigkeit angesehen wird; ausserdem geht der Franchisenehmer in diesem partnerschaftlichen Vertriebssystem ein geringeres Geschäftsrisiko ein.
Die Regelung des Franchisevertrags in der spanischen Gesetzgebung
Der Franchisevertrag ist in der spanischen Gesetzgebung nicht ausführlich geregelt, einige zentrale Aspekte wurden jedoch eingeführt; dazu gehören u.a.:
Die juristische Anerkennung des Franchisevertrags
In einem ersten Schritt wurde der Franchisevertrag als solcher juristisch anerkannt.
Schutz für den Franchisenehmer
Ausserdem wurde dem Franchisenehmer als dem schwachen Partner in der Franchisebeziehung ein gewisser Schutz zugesprochen. In diesem Sinne wurde eine Reihe von vorvertraglichen Verpflichtungen eingeführt, die der Franchisegeber erfüllen muss um den Franchisenehmer vor möglichem Missbrauch zu schützen.
Register der Franchisegeber (Registro de Franquiciadores)
Zum gleichen Zweck wurde das Register der Franchisegeber (Registro de Franquiciadores) geschaffen, das für die Franchisenehmer nützliche Informationen über die Franchisegeber und deren Unternehmen bereithält.
Andererseits muss die spanische und europäische Wettbewerbsrichtlinie beachtet werden.
Vertragsfreiheit
Dies sind die Einschränkungen, die es zum Zeitpunkt des Aufsetzens eines Franchisevertrags zu beachten gilt. Der spanische Franchisevertrag basiert auf Vertragsfreiheit (Art. 1255, Código Civil). Alle weiteren Aspekte des Franchisevertrags basieren auf der Vertragsfreiheit, wie in Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil) festgelegt.
Die einzige allgemein gehaltene Einschränkung besagt, dass die getroffenen Vereinbarungen weder gesetzwidrig sein dürfen, noch gegen die öffentliche Moral und Ordnung verstossen.
Die Erstellung eines Franchisevertrags in Spanien
Beim Franchisevertrag handelt es sich folgendermassen um einen atypischen Vertrag, dessen Inhalt nicht gesetzlich geregelt ist.
Da der Franchisevertrag ein atypischer Vertrag ist, ist sein Inhalt fundamental. Der Vertrag ist das grundlegende und zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten des Franchisenehmers und Franchisegebers, durch den die Gestalt der Franchisebeziehung formell geregelt wird. Der Vertag sollte klar und deutlich wesentliche Vertragselemente sowie eine detaillierte Regelung der grundlegenden Inhalte von Franchiseverträgen enthalten.
Die Vereinbarung wird in einem privaten Dokument festgelegt, welches von beiden Seiten, dem Franchisegeber und Franchisenehmer, unterschrieben wird. Der Inhalt des Franchisevertrags wird von drei wesentlichen Elementen bestimmt, die das Franchiseunternehmen charakterisieren und es von anderen abgrenzen:
- die Übertragung der Nutzungsrechte über die Marke,
- das Know-how oder das gesammelte Wissen und die praktischen Vorgänge, die der Franchisegeber entwickelt hat und die das Resultat seiner Erfahrungen sind,
- sowie die fortlaufende Unterstützung und Hilfe in kommerziellen und technischen Fragen seitens des Franchisegebers über die gesamte Laufzeit des Franchisevertrags.
Die wichtigsten Elemente des spanischen Franchisevertrags
Abgesehen vom dem bereits Genannten stechen die folgenden wesentlichen Elemente des Franchisevertrags hervor:
Die Vergütung des Franchisegebers
Diese wird generell zunächst über eine Gebühr, später über eine Lizenzgebühr (ein Prozentsatz am Umsatz oder Ähnlichem) und/oder über eine monatlich zu zahlende Summe festgelegt; üblicherweise wird auch eine Gebühr für die Nutzung des Bildmaterials der Corporate Identity hinzugefügt, damit der Franchisegeber in die Werbung des Franchisings investiert.
Ausschliesslichkeitsvereinbarung
Eine Ausschliesslichkeitsvereinbarung zu Gunsten des Franchisenehmers, durch die dieser normalerweise die Exklusivität für seine geschäftliche Aktivität in einem bestimmten geographischen Gebiet erhält.
Verpflichtungen des Franchisenehmers
Die Übernahme einer Reihe von Verpflichtungen seitens des Franchisenehmers solange der Vertrag in Kraft ist: dazu gehört vornehmlich, dem einheitlichen Geschäftsmodell Rechnung zu tragen, laut der Ziele, die der Franchisenehmer gemeinsam mit dem Franchisegeber zuvor aufgestellt haben sollte; die grundlegenden Aspekte der Corporate Identity erfüllen; dem Leitfaden für das Franchising folgen sowie einen guten Kundendienst zu befolgen.
Laufzeit
Es wird in der Regel eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren für Franchiseverträge vereinbart, damit der Franchisenehmer seine Investition tilgen kann.
Wettbewerbsverbot
Der Franchisenehmer verpflichtet sich zu einem Wettbewerbsverbot nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Zuständigen Gerichte im Konfliktfall
Vorausgehende Bestimmung der zuständigen Gerichte im Konfliktfall um die Frage der Zuständigkeit bei einem möglichen Gerichtsverfahren zu vermeiden.
In Anbetracht des Erwähnten raten wir zu Beginn des Aufbaus eines Franchisegeschäfts zu einer guten Vorbereitung und Durchsicht des Franchisevertrags, denn dieser ist das fundamentale Element, aus welchem sich die Rechte und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer in der Handelsbeziehung ableiten lassen.
Teresa del Riego
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,