Das Gesetz 1/2014 über die Geschäftszeiten in Spanien stellt fest, dass Geschäfte, die sich hauptsächlich mit dem Verkauf von Backwaren, Brot, fertig zubereiteten Gerichten, Zeitungen, Benzin, Blumen und Pflanzen sowie die sogenannten Convenience-Shops sowie alle Geschäfte, die sich in Grenzengebieten befinden und die Verkehrsträger zu Land-, Wasser- und Luft aufweisen und Orte, die als Tourismuszentren bezeichnet werden können, die Tage und Geschäftszeiten, an denen sie offen bleiben wollen, freigestellt sind. Dies gilt für das ganze spanische Staatsgebiet.
Das Gesetz stellt fest, dass die autonomen Gemeinschaften auf Vorschlag der zuständigen Stadtgemeinde Tourismuszentren für ihr eigenes Gebiet festlegen können. Als Tourismuszentren werden jene Gebiete betrachtet, die sich auf das gesamte Gemeindegebiet oder einen Teil beziehen und folgende Eigenschaften aufweisen:
- Eine ausreichende quantitative oder qualitative Konzentration von Unterkünften und turistischen Betrieben oder der Anzahl Zweitwohnsitzen im Verhältnis zu Bewohnern mit Erstwohnsitz;
- Das Gebiet wurde als Weltkulturerbe erklärt oder es befinden sich dort Sehenswürdigkeiten von kulturellem, kunsthistorischen Interesse;
- Begrenzen oder stellen einen Einflussbereich von Grenzengebieten dar;
- Veranstaltung grösserer sportlicher oder kultureller Ereignisse von nationalem oder internationalem Interesse;
- Nähe zu Hafengebieten mit turistischen Kreuzfahrten und einem dementsprechenden spürbaren Besucherzustrom;
- Gebiete, deren hauptsächliches Interesse der Einkaufsturismus ist;
- Wenn Tatsachen erfolgen, die dies rechtfertigen.
Auf jeden Fall legt das Gesetz fest, dass Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern, die im vorherigen Jahr mehr als 1.000.000 Reservierungen angenommen haben oder in denen sich ein Hafen befindet, in dem Kreuzfahrtschiffe mehr als 400.000 Reisende empfangen haben, als wichtige Tourismusgebiete erklärt werden.
Eingeführte Neuigkeiten bei spanischen Geschäftszeiten
Mit der Annahme des Gesetzes 8/2014 vom 4. Juli wurde das Gesetz 1/2004 über Geschäftszeiten modifiziert um folgende Neuigkeiten einzuführen:
- In den Fällen, in denen die Beschlüsse der autonomen Regionen auf Antrag der Gemeinden in Bezug auf die Erklärung als wichtiges Tourismusgebiet nicht gerechtfertigt sind, wird das Freiheitsprinzip der Geschäftszeiten für die ganze Stadt und das ganze Jahr angewendet, solange der Antrag der Gemeinde gerechtfertigt ist.
- Die Mindestanzahl an Einwohnern der Städte wird von 200.00 Einwohner auf mehr als 100.000 herabgesetzt, und die Anzahl an Reservierungen wird von mehr als 1 Million auf 600.000 reduziert. Ziel ist die Steigerung der Anzahl an spanischen Städten, die mindestens eine Tourismuszone erklären müssen. In den autonomen Gemeinschaften, in denen sich Städte befinden, die diese Vorraussetzungen im Jahr 2013 erfüllt haben, muss innerhalb von 6 Monaten ab dem 5. Juli 2014 mindestens eine Tourismuszone erklärt werden; erscheint keine Erklärung, können diese Städte ihre Geschäftszeiten während des ganzen Jahres im gesamten Stadtgebiet völlig frei gestalten.
Mit diesen neuen Richtlinien müssen mindestens zehn neue Städte ein wichtiges Tourismusgebiet erklären. Dazu gehören: San Sebastián, A Coruña, Salamanca (hat seinen Status schon erklärt), Santander, Oviedo, Gijón, Almería, Marbella (hat seinen Status schon erklärt), León und Jerez de la Frontera. Die Gemeinden sind für die Ausweisung der Gebiete zuständig, die autonomen Regionen für die Erklärung als Tourismuszentrum.
Mit der Herabsetzung der Mindestgrenzen im Vergleich zu 2012 wird versucht, die besonderen Geschäftszeiten auf mehr Städte mit interessanten touristischen Zentren auszuweiten. Weitere Städte haben sich dazu erklärt, wie einige regionale Hauptstädte unter anderem Ávila, Valladolid, Salamanca, Badajoz und Cáceres, darüber hinaus die Gemeinde Mérida und die Autonome Stadt Ceuta.
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