Am 25. Mai 2018 trat die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und deren freier Datenverkehr in Kraft. Eine Grundverordnung, die für Unternehmen, die in Spanien tätig sind, auferlegt zahlreiche Verpflichtungen in Bezug auf den Datenschutz.
Die DS-GVO ist eine Rechtsvorschrift, die in jedem EU-Mitgliedstaat Anwendung findet. Das heißt, es handelt sich um eine europäische Verordnung, die in Spanien wie ein nationales Gesetz Geltung hat. Die neue Verordnung enthält neue Verpflichtungen, die Unternehmen, Selbständige (Freiberufler) sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen, die personenbezogenen Daten verwenden, einhalten müssen.
Die Einhaltung der Vorschriften erfordert zunächst die Identifikation und Analyse der Risikobereiche sowie die Dokumentation der Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Falle einer Nichteinhaltung können Strafen in Höhe von 4% des Jahresumsatzes des Unternehmens bis zu 20 Millionen Euro zuzüglich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen sowie der daraus resultierenden Schäden und Verluste auf nationaler Ebene anfallen.
Wichtigste Verpflichtungen der DS-GVO
- Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DPD) in Unternehmen/Einrichtungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Verpflichtung zur Meldung der Sicherheit von personenbezogenen Daten binnen 72 Stunden an die spanische Aufsichtsbehörde. In schweren Fällen ist die Erklärung auch an den Betroffenen zu leisten
- Aufhebung der stillschweigenden Zustimmung
- Erweiterung des Inhalts von Datenzugriffsverträgen durch Dritte
- Beendigung der Differenzierung zwischen personen- und beruflichbezogenene Daten.
Die wichtigsten Neuregelungen der Datenschutz-Grundverordnung | |
Die Zustimmung | Die Rechte des Bürgers |
Transparenz der Information | Die Registrierung |
Die Sicherheit | Die Zustimmung auf Webseiten |
Die Datenschutzbeauftragten | Die Versendung von Werbekommunikationen |
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