Die nicht im Gesetz über Verbraucherkreditverträge erwähnten Verträge in Spanien

Das Gesetz über Verbraucherkreditverträge ist auf ein breites Spektrum von Verbraucherkreditverträgen anwendbar, außer für solche Fälle, die ausdrücklich im Gesetz erwähnt und nachfolgend aufgezählt sind.

Verträge ausserhalb des Gesetzes über Verbraucherverträge

Die folgenden Verträge fallen nicht under das Gesetz über Verbraucherkreditverträge:

  • Kreditverträge, die durch eine Hypothek gesichert sind;
  • Kreditverträge, die zum Erwerb oder der Erhaltung von Eigentumsrechten an einem Grundstück oder einem bereits existierenden oder geplanten Gebäude bestimmt sind;
  • Kreditverträge, deren Gesamtkreditbetrag weniger als 200 € beträgt;
  • Miet- oder Leasingverträge, bei denen weder im Vertrag selbst, noch in jeglichen anderen Verträgen eine Verpflichtung zum Kauf des Vertragsgegenstandes vorgesehen ist (solch eine Verpflichtung kann angenommen werden, wenn dies einseitig durch den Kreditgeber entschieden wird);
  • Kreditverträge in Form von Kontokorrentkrediten, bei denen der Kredit innerhalb eines Monats zurückgezahlt werden muss;
  • Kreditverträge, bei welchen der Kredit ohne Zinsen oder Gebühren bewilligt wird und Kreditverträge, bei welchen der Kredit mit lediglich geringen Gebühren innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden muss;
  • Kreditverträge, bei welchen der Kredit dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Nebenleistung zinsfrei oder zu einem niedrigeren als dem marktüblichen Jahreszins bewilligt wird, und welche nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind;
  • Kreditverträge, die mit Investmentfirmen oder Kreditinstituten (wie sie im Spanischen Gesetz 24/1988 vom 28. Juli 1988 über Sicherheitsmärkte definiert werden) abgeschlossen werden, wenn diese Institute an dem Geschäft teilnehmen;
  • Kreditverträge, welche durch einen Vergleich vor Gericht oder vor einer anderen staatlichen Behörde zustande kommen;
  • Kreditverträge in Bezug auf die unentgeltliche Stundung einer existierenden Forderung; und
  • Kreditverträge, nach deren Abschluss der Verbraucher zu einer Hinterlegung beim Kreditgeber als Sicherheit verpflichtet ist, sodass sich die Haftung des Verbrauchers ausschließlich auf diese hinterlegte Sache beschränkt.

Eine Einheit, die keine Kreditinstitution ist, kann keine Erlaubnis oder Authorisierung zur Vergabe von Krediten beantragen.

Parteien eines Verbraucherkreditvertrags

Verbraucher

Ein Verbaucher ist eine natürliche Person, die die im Gesetz über Verbraucherkreditverträge festgelegten Kreditvereinbarugen außerhalb ihres Gewerbes, Geschäfts oder beruflicher Tätigkeit eingeht.

Kreditgeber

Ein Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihres Gewerbes, Geschäfts oder beruflicher Tätigkeit einen Kredit gewährt oder sich zur Gewährung eines Kredits verpflichtet.

Finanzagenten

Zusätzlich legt das Gesetz über Verbraucherkreditverträge die Funktion der Finanzagenten fest und erlegt ihnen insbesondere bestimmte Verpflichtungen auf. Finanzagenten sind Individuen oder Einheiten, die keine Kreditgeber sind und die innerhalb ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit und gegen eine wirtschaftliche Gegenleistung Kreditverträge eingehen oder anbieten, Verbraucher in vorvertraglichen Verfahren beraten oder Kreditverträge mit Verbrauchern im Namen des Kreditgebers abschließen.

Alberto Álvarez

Weitere Artikel zum Thema Verbraucherkredite in Spanien

Die Gewährung von Verbraucherkrediten in Spanien

Der Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge in Spanien

Das vorvertragliche Verfahren bei Verbraucherkreditverträgen in Spanien

Rechte und Pflichten im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen

Anmerkungen zu Vebraucherkreditverträgen in Spanien

Wenn Sie weitere Informationen benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Verwandte Artikel