Ziele der Reform
Das neue Gesetz zur Vereinfachung des Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahrens soll den Gerichtsprozess in Spanien optimieren und vor allem beschleunigen. Die Kosten des Verfahrenssollen reduziert und überflüssige Formalitäten sollen abgeschafft werden. Um die Abläufe zu beschleunigen, soll das Rechtsmittelverfahren effizienter gestaltet werden und die Möglichkeiten eines vereinfachten Verfahrens ausgebaut werden. Das neue Gesetz schafft zudem ein strafrechtliches Verfahren, das juristische Personen zur Verantwortung ziehen soll.
Änderungen im Einzelnen
Folgende Änderungen des Zivilverfahrens sind von besonderer Bedeutung:
Rechtmittel
In der mündlichen Verhandlung soll künftig das Rechtsmittel der Berufung gegen die unmittelbar vom Richter verkündeten Urteile bis zu einer Anspruchshöhe von 6.000 Euro abgeschafft werden, soweit dies lediglich der Vermehrung der Rechtsmittel dient und keine weiteren rechtlichen Folgen daran geknüpft sind. Durch die Regelung soll der Zugang zu den Gerichten gesichert werden, indem zum einen unnötige Belastungen der Gerichte verhindert werden sollen und zum anderen ein überflüssiges Hinauszögern des Verfahrens vermieden wird. Ferner sollen aus Gründen der Übersichtlichkeit und Zeitersparnis sämtliche Formalia in ein schriftliches Dokument gefasst werden.
Mahnverfahren
Im gerichtlichen Mahnverfahren soll die Obergrenze von 250.000 Euro aufgehoben und damit dem europäischen Mahnsystem angepasst werden. Durch die Neuregelung wird das Verfahren flexibler und kann in Zeiten der aktuellen Wirtschaftskrise positive Impulse geben.
Für das Verwaltungsgerichtsverfahren sind die folgenden Änderungen von besonderer Bedeutung:
Rechtmittel
Die Höchstgrenzen wurden sowohl beim Berufungsverfahren als auch bei der Beschwerde von 150.000 auf 800.000 Euro erhöht. Die neue Regelung schafft damit mehr Klarheit im Berufungsverfahren und beschleunigt das Rechtsmittelverfahren, indem zum einen Entscheidungen in kürzerer Zeit rechtskräftig und zum anderen die Rechtsmittelorgane um eine beträchtliche Anzahl an Fällen entlastet werden und so ihre übrigen Aufgaben schneller erledigen können.
Bürokratieabbau
Durch die Neuregelung wird der Verfahrensablauf optimiert, indem überflüssige Bürokratiehürden in der Beweisphase abgeschafft werden und die Möglichkeit eingeführt wird, dass mit Zustimmung der Parteien auf eine Anhörung verzichtet werden kann und eine individuelle Vereinbarung in dringenden Fällen getroffen werden kann.
Prozesskosten
Im Rahmen der erst- und einzelinstanzlichen Verfahren hat das Gericht die Möglichkeit, die Parteien von den Prozesskosten zu befreien, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Folgende Änderungen des Strafverfahrens sind von besonderer Bedeutung
Durch das neue Gesetz werden auch einige Regelungen der Strafprozessordnung reformiert. Davon sind insbesondere die Gesellschaften in Form der Juristischen Personen betroffen, die durch das Inkraftreten der Strafrechtsreform (Ley Orgánica 5/ 2010) künftig auch vor Gericht für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden können.
Zusammenfassung
Durch die Reform werden das Zivil- und das Verwaltungsgerichtsverfahren, insbesondere durch Änderung im Bereich der Rechtsmittel und dem Mahnverfahren, optimiert. Die Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens fördert die Funktionsfähigkeit der Gerichte und kann damit in Krisenzeiten positive wirtschaftliche Wirkungen hervorrufen.
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