In Spanien gelten leitende Angestellte als Mitarbeiter, die mit umfangreicher Autonomie und in unmittelbarer Verantwortung Befugnisse ausüben können, die mit dem rechtlichen Eigentum des Unternehmens und der Erreichung seiner allgemeinen Ziele verbunden sind. Ihre Autonomie und Verantwortung werden nur durch das Verwaltungsorgan des Unternehmens begrenzt. Diese Gesichtspunkte sind von erheblicher Bedeutung, da die Einstufung als leitender Angestellter die Anwendung anderer Regeln als die, die für normale Angestellte gelten, impliziert.
Anwendbares Rechtssystem
Das Arbeitsverhältnis der leitenden Angestellten wird durch das Königliche Dekret 1382/1985 vom 01. August 1985 geregelt (fortan Königliches Dekret).
Die übrigen Vorschriften des allgemeinen Arbeitsrechts, einschließlich des Arbeiterstatus, sind nur in den Fällen anwendbar, in denen das vorgenannte Königliche Dekret ausdrücklich darauf verweist oder wenn dies in einem Vertrag zwischen dem leitenden Angestellten und dem Unternehmen ausdrücklich festgelegt wurde.
In den Fällen, in denen eine Angelegenheit weder durch den Königlichen Erlass noch durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags geregelt wurde, finden die Bestimmungen des Zivil- oder Handelsrechts und dessen allgemeine Grundsätze Anwendung.
Besonderheiten bei der Beendigung eines Vertrags mit dem leitenden Angestellten
Die meisten Konflikte in einem Arbeitsverhältnis entstehen in der Regel nach Vertragsbeendigung, in einer Situation, die den Arbeitsbeziehungen von leitenden Angestellten grundsätzlich nicht fremd ist. Die wichtigsten Merkmale für die Vertragsbeendigung mit einem leitenden Angestellten sind die Folgenden:
Kündigung leitender Angestellte
Die Kündigungsfrist ist die Frist, die sowohl das Unternehmen als auch die leitenden Angestellten einzuhalten haben, um das Arbeitsverhältnis beenden zu können. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für das Unternehmen als auch für die leitenden Angestellten mindestens drei Monate (es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Verletzung durch eine der Parteien vor).
In beiden Fällen führt die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung dieser Kündigungsfrist dazu, dass die säumige Partei der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Gehalts entrichten muss, die der Dauer der Nichteinhaltung des Arbeitsverhältnisses entspricht.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Kündigungsfrist deutlich länger ist als die Kündigungsfrist für ein normales Arbeitsverhältnis (normalerweise 15 Tage, wie im Tarifvertrag festgelegt). (siehe Artikel 03 2023)
Kündigungsgründe leitender Angestellte
Im Falle einer Kündigung muss zwischen einer Kündigung auf Wunsch des leitenden Angestellten und einer Kündigung auf Wunsch des Unternehmens unterschieden werden.
- Kündigung seitens des leitenden Angestellten: Der leitende Angestellte kann den Vertrag bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen, bei verspäteter oder anhaltender Nichtzahlung sowie bei Unternehmensnachfolge oder Eigentümerwechsel kündigen. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde (was üblich ist), hat der leitende Angestellte Anspruch auf sieben Tagesgehälter in bar pro geleistetes Dienstjahr, begrenzt auf sechs Monatszahlungen.
- Kündigung seitens des Unternehmens: Das Unternehmen kann den Vertrag des leitenden Angestellten entweder durch Kündigung, die eine Abfindung von sieben Tagesgehältern in bar pro Dienstjahr bis zu einem Höchstbetrag von sechs Monatsgehältern (oder dem vertraglich vereinbarten Betrag) nach sich zieht, oder durch Entlassung beenden. Handelt es sich hingegen um eine ungerechtfertigte Kündigung, so hat der leitende Angestellte Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 20 Tagesgehältern in bar pro geleistetes Dienstjahr. Die Abfindung darf dabei nicht 12 Monatsgehälter (oder dem vertraglich vereinbarten Betrag) übersteigen.
Da die vorgenannten Abfindungen (sofern nichts anderes vereinbart wurde) niedriger sind als bei Entlassungen von gewöhnlichen Arbeitnehmern, kommt es nach deren Entlassungen häufiger zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei denen die wahre Natur des Arbeitsverhältnisses bestritten wird.
Aus diesem Grund empfehlen wird, vor neuen Einstellungen eine eingehende Analyse die für den Arbeitnehmer (sowohl leitender Angestellter als auch einfacher Angestellter) geltenden Vorschriften durchzuführen und einen Vertrag zu erstellen, der den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Sollten Sie Fragen zur Einstellung oder Kündigung eines leitenden Angestellten haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wenn Sie weitere Informationen über die Kündigung leitender Angestellte in Spanien wünschen,