Erbrecht

Steuerrecht

Neuigkeiten im Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien

Das Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien wurde überarbeitet. Hierbei wurden die Kürzungssätze aufgrund eines Verwandschaftsverhältnisses in den bestehenden fünf Verwandschaftsgruppen geändert. Die Bestimmung des Prozentsatzes der Bonuszahlung bezogen auf die Steuerpflicht wird durch einen progressiven Tarif berechnet. Der Artikel enthält eine Tabelle zur Steuerbemessungsgrundlage und Bonusprozentsätzen.

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Wie errichtet man ein Testament in Spanien?

Nach spanischem Erbrecht gibt es drei Testamentsarten: das eigenhändige, das offene und das geschlossene Testament. Das spanische Erbrecht ist in Art. 657 ff des spanischen BGB (Código Civil, Cc) geregelt. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt auch die Testierunfähigkeit; dazu zählen minderjährige, geistig ingeschränkte und behinderte Menschen.

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Testamentsarten in Spanien

Testamentsformen in Spanien: allgemeine oder besondere Testamente

Das Testament ist ein Rechtsakt, durch welchen der Verstorbene oder der Erblasser seine Güter, Rechte sowie Verbindlichkeiten verteilt. Die Voraussetzungen für derartige Verfügungen sind in allen Ländern verschieden; in Spanien werden diese durch das Zivilgesetzbuch geregelt, welches zwischen allgemeinen und besonderen Testamentsformen differenziert.

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Rückerstattung der Erbschaftssteuer in Spanien

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Katalonien (Spanien)

Das Gesetz zur Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Katalonien (Spanien) wurde überarbeitet. Steuerbeiträge und Prozentansätze der Steuerbemessungsgrundlage wurden geändert, eine Progression des Bonuszuschlags eingeführt. In Erbfragen sind die Möglichkeiten der Vermögensübetragung, Schenkung oder Erbschaft weiterhin genaustens zu überprüfen um die steuerlich günstigste Alternative zu finden.

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Die Durchsetzung ausländischer Erbansprüche in Spanien

Erbfälle mit internationalem Bezug können in höchstem Maße kompliziert sein. Die Feststellung der zuständigen Gerichtsbarkeit sowie des anzuwendenen Rechts bedürfen einer eingehenden Prüfung jedes Einzelfalls. Die Zuständigkeit der spanischen Gerichte ist in Art. 22 des Gesetzes 6/1985 vom 1. Juli zur Gerichtsbarkeit geregelt.

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Das Erbe eines Ausländers in Spanien

Ausländische Bürger, die einen Nachlass in Spanien erben, müssen das national anwendbare spanische Erbrecht kennen. Hier muss grundsätzlich zwischen dem Fall unterschieden werden, ob der Erblasser ein Testament aufgesetzt hat oder nicht. Das spanische Erbrecht wird von den Prinzipien der Einheit und Universalität des Erbes bestimmt.

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Vermögenswerte im Erbschaftsverfahren in Spanien

Wie werden im spanischen Erbschaftsverfahren Vermögenswerte gehandhabt? Das bewegliche Vermögen einer verstorbenen Person kann leicht ausfindig gemacht werden: Handelsregister, Register für Vermögenswerte. Notwendige Dokumente sind Vollmacht, Sterbeurkunde und Testament.

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