Franchise

Überblick zu Handelsverträgen in Spanien

Laut spanischem Recht bedürfen Handelsverträge in der Regel nicht der Schriftform. Handelsrechtliche Vertragstypen im Spanischen Recht sind der Kaufvertrag, der Handelsvertretervertrag, der Franchisevertrag und der Vertriebsvertrag. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen.

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