Ähnliche Marken und Verwechslungsgefahr in der Europäischen Union
Nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (C-223/15) über ähnliche Marken und Verwechslungsgefahr sind subsidiäre Anträge vorgesehen, die die Gebiete der Reichweite der Verletzung einschränken und welche die Richter dazu verpflichten, detaillierte Analysen durchzuführen, bevor sie Unterlassungsanordnungen für das gesamte Gebiet der Europäischen Union äußern.