In einer zunehmend globalisierten Welt hat sich die Einstellung von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern zu einer Notwendigkeit und einem Wettbewerbsvorteil für viele Unternehmen und internationale Unternehmensgruppen entwickelt.
Das Gesetz 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung hat, zusammen mit den kürzlich durch das Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember zur Förderung des Startup-Ökosystems und das Gesetz 18/2022 vom 28. September über die Gründung und das Wachstum von Unternehmen eingeführten Änderungen, das Verfahren dieser Visa vereinfacht und die Kosten für die kontrahierenden Unternehmen reduziert, was zu einem bemerkenswerten Anstieg der Zahl der Anträge für solche Genehmigungen bei der Vereinigung der Großen Unternehmen (Unidad de Grandes Empresas, UGE) geführt hat.
Die UGE ist nicht nur für die Bearbeitung der Visa für hochqualifizierte Arbeitskräfte (PAC) im engeren Sinne zuständig, sondern auch für die Bearbeitung anderer Arten von Visa, die für den ausländischen Markt ebenso attraktiv sind, wie zum Beispiel:
- Das unternehmensinterne Visum, das für hochqualifizierte Arbeitskräfte gedacht ist, die nach Spanien kommen, um für eine andere Firma des Konzerns zu arbeiten und
- Das Visum für Investoren, allgemein bekannt als Golden Visa, das konzipiert wurde, um den Wohnsitz und die Arbeitserlaubnis aufgrund von Investitionen im spanischen Markt zu erlangen.
Diese Visa sind zweifellos eine sehr interessante Option für die spanischen Unternehmen und internationale Konzerne, da sie eine große Bandbreite an Möglichkeiten hinsichtlich der Einstellung und Entsendung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern, eröffnen.
Die Vorteile dieser Visa sind nicht auf die kontrahierenden Unternehmen beschränkt. Die Arbeitskräfte, die zur Erbringung von Leistungen nach Spanien kommen, können mit der entsprechenden Beratung auch von attraktiven steuerlichen Vorteilen profitieren, außerdem von der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für sich und ihre Familien. Diese Genehmigungen können gleichzeitig mit oder nach der Einstellung des Arbeitnehmers beantragt werden.
Genehmigungsverfahren
Die Bearbeitung von diesen Genehmigungen erfolgt in drei, oder sogar in zwei einfachen Schritten:
- Einreichung der geforderten Unterlagen bei der UGE
- Beantragung des Visums im spanischen Konsulat des Wohnsitzlandes
- Beantragung des Ausländerausweises (Tarjeta de Identidad de Extranjero, TIE) und gegebenenfalls Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung
Wenn sich der Ausländer zum Zeitpunkt der Entscheidung der UGE schon in Spanien befindet, sind nur die vorstehend beschriebenen Schritte (2) und (3) notwendig, was das Verfahren nochmals beschleunigt.
Falls Sie eine Beratung zur Einstellung von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern wünschen, helfen wir Ihnen gerne und betreuen die Beantragung desjenigen Arbeitnehmer-Visums, welches am besten den Anforderungen Ihres Unternehmens entspricht, sowie gegebenenfalls die Beantragung des Visums für die Angehörigen der Arbeitskraft.
Wenn Sie weitere Informationen über die Einstellung von hochqualifizierten Arbeitnehmern in Spanien wünschen,