Bevor auf das Thema der Amtszeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft eingegangen wird, ist darauf hinzuweisen, dass in Spanien die Gesellschafter die Geschäftsführer ernennen. Diese Ernennung muss in einer öffentlichen Urkunde formalisiert werden und in das Handelsregister eingetragen werden.
Amtsdauer des Geschäftsführers in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Position des Geschäftsführers normalerweise auf unbestimmte Dauer vorgesehen obwohl es die Möglichkeit gibt, in der Satzung eine Frist für die Dauer des Amtes einzuführen.
Amtsdauer des Geschäftsführers in einer Aktiengesellschaft
In dem Fall einer Aktiengesellschaft, wird der Posten des Geschäftsführer in Spanien solange ausgeführt wie es in der Satzung bestimmt ist. Dieser Posten kann in keinem Fall die Zeitspanne von 6 Jahren überschreiten .
Amtszeit als Geschäftsführer nach der Satzung der Gesellschaft
In dem Fall, dass die Satzung eine bestimmte Frist für die Ausübung des Postens vorsieht, muss diese klar und konkret definiert sein und für alle Geschäftsführer gleich gelten.
Obwohl ein Geschäftsführer mehrmals wiedergewählt werden kann, kann die Satzung die Wiederwahl von derselben Person beschränken und die Wiederwahl sogar ausschließen.
Man muss mit diesen Einschränkungen vorsichtig umgehen, denn in Gesellschaften mit wenigen Partnern kann es Schwierigkeiten bei der Ernennung eines Geschäftsführers geben, vor allem wenn für die Position die Gesellschaftserstellung erforderlich ist.
Akzeptanz und Amtsenthebung des Postens des Geschäftsführer einer Gesselschaft
Der Geschäftsführer in Spanien muss die Position explizit annehmen und kann von dieser auch zurücktreten. Sein Amt endet durch Beschluss des Vorstandes oder nach Ablauf der Zeit für die er ernannt wurde.
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