Gesellschaftsrecht

Neue Regelung für Stiftungen in Spanien

Der Vorentwurf des Gesetzes über Stiftungen in Spanien beabsichtigt, eine bessere Ausübung des Rechts der Stiftung und eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten. Ebenfalls soll sowohl auf Seiten der Gesellschaft, deren Existenzberechtigung sich aus ihren Zielen ableitet, als auch auf Seiten der öffentlichen Verwaltung, gewährleistet werden, dass die Aktivitäten der Stiftung überwacht und öffentliche Steuervorteile gewährt werden, wenn die Stiftung Anspruch auf solche hat.

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Die Vertretung von Partnern in der Gesellschaftsversammlung von Aktiengesellschaften in Spanien

Das Vertretungsrecht in Aktiengesellschaften weicht von dem der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab. Grundsätzlich ist es bei Aktiengesellschaften viel offener in Bezug auf die Personen, die den Partner vertreten können, denn bei Aktiensgesellschaften kann der Aktionär von jeder Person vertreten werden. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Vertretungsmacht durch die Festsetzung von Einschränkungen allerdings begrenzen.

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Hauptpunkte der Refom des Gesellschaftsgesetzes in Spanien

Das spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften wurde mit dem Ziel überarbeitet, die Corporate Governance in den Unternehmen zu verbessern. Änderungen betreffen dabei die Verwaltung der Gesellschaft, die Vergütung der Verwaltungsräte, Jahresabschlüsse und Zahlungsfristen. Im folgenden sind die Neuerungen unterteilt nach börsennotierten und allen anderen Gesellschaften aufgeführt.

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Gesetzesänderung zur Förderung der internationalen Mobilität von Unternehmern in Spanien

Das Gesetz 14/2013 enthält verschiedene Änderungen für die internationale Mobilität von spanischen Unternehmren. Hierdurch soll die Eingliederung von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften verbessert werden. Der Artikel führt die Anforderungen für eine Arbeits- oder Beschäftigungsbeziehung mit ausländischen Fachkräften auf. Abschliessend wird die Sozialversicherung angesprochen.

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Die Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die wichtigsten Nachteile der GbR in Spanien sind sicherlich die unbeschränkte und persönliche Haftung der Gesellschafter. Ausserdem zahlt die GbR mehr Steuern als eine Handelsgesellschaft. Normalerweise nutzen viele Unternehmen die GbR nur als zeitweilige Rechtsform; später wird diese zum Beispiel in eine GmbH umgewandelt.

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Die Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die Vorteile, die die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich bringen, sind mit denen der Gründung einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Zum einen ist die Einfachheit der Gründung und Verwaltung, und sogar der Auflösung zu nennen; zum anderen die niedrigen Bearbeitungskosten sowie das Fehlen eines obligatorischen Mindestkapitals.

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Unterstützung von Unternehmern in Spanien auf dem Gebiet der Sozialversicherung

Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer mit Mehrfachbeschäftigung sind eine besondere Neuerung des Gesetzes 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmen und deren Internationalisierung. Geändert werden die Beiträge für selbständig Beschäftigte, für Freiberufler, die mindestens 30 Jahre alt sind und für selbständig tätige Personen mit Behinderung.

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